Am Mittwoch wurde die deutsche Antifaschistin Maja vom Budapester Landgericht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Sowohl Maja als auch die ungarische Staatsanwaltschaft legten dagegen bereits Berufung ein. Seit Juni 2024 sitzt Maja dort in isolierter Untersuchungshaft: mit mangelndem Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen wie Trinkwasser oder medizinischer Versorgung, psychischen und körperlichen Misshandlungen ausgesetzt – ausgeliefert vom deutschen Rechtsstaat höchstpersönlich. Ein Prozess, der uns schonungslos aufzeigt, wie der deutsche Staat seine rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord werfen kann, wenn es drauf ankommt und in welchem luftleeren Raum wir uns eigentlich bewegen, wenn es um die Grundrechte einer Antifaschistin geht.
Was ist passiert?
Im Februar 2023 wurde Maja vorgeworfen in Ungarn bei einem Gegenprotest gegen den sogenannten „Tag der Ehre“ an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt gewesen zu sein. Der „Tag der Ehre“ erinnert an den Versuch, bei dem Soldaten der deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS und ihre ungarischen Verbündeten im Jahre 1945 die Befreiung Ungarns vom Faschismus durch die Rote Armee verhindern wollten. Jene Niederlage des Faschismus bringt seit 1997 jährlich tausende Rechtsextreme und Faschisten aus ganz Europa zusammen, um mit einem 60 Kilometer langen Marsch der Faschisten am Budapester Heldenplatz zu gedenken. Zunehmend wurde in den letzten Jahren von verschiedenen antifaschistischen Gruppen Gegenprotest organisiert. Während der Marsch seitens der ungarischen Polizeibehörden unter Viktor Orban seither toleriert wird, sind es insbesondere die Gegenproteste, die an jenem Tag massive Repressionen erfahren. In diesem Zuge wurde Maja zur Last gelegt, am 13. Februar 2023 Straftaten der Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung begangen zu haben. Angeklagt wurde Maja ohne eindeutige Beweise durch Zeugenaussagen, DNA-Spuren oder gar dem Nachweis einer direkten Tatbeteiligung. Mit Videoaufnahmen von vermummten Personen und deren Bewegungsprofilen soll es sich laut der ungarischen Behörden deutlich um Maja gehandelt haben. Jene dünne Beweislage, die sich eher anhand einiger Indizien zusammengebastelt wurde, reichte aus, um gegen Maja einen europäischen Haftbefehl zu entlassen – und dieser brachte den juristischen Skandal hinter dem Prozess von Maja dadurch bereits auf äußerst wackeligen Beinen zum Rollen. Im Dezember 2023 wurde Maja daraufhin von der Berliner Polizei festgenommen, im Juni 2024 hat das Berliner Kammergericht die von Ungarn beantragte Auslieferung für rechtmäßig erklärt. Maja wurde an diesem Tag im Laufe der Nacht über Österreich nach Ungarn gebracht. Jeder juristische Versuch, die Auslieferung zu verhindern, kam zu spät, obwohl Majas Anwalt noch in der Nacht beim LKA Sachsen ankündigte, einen Eilantrag stellen zu wollen. Der Eilantrag ging um 7:38 Uhr beim Bundesverfassungsgericht ein, gegen 11 Uhr wies dieses die Generalstaatsanwaltschaft an, die Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Ausweisung jedoch bereits vollzogen.
Grundrechte verletzt – keine Konsequenzen
Längst ist dabei jedoch den europäischen Gerichten bekannt, welche Haftbedingungen insbesondere politisch Verfolgten in Ungarn drohen. So gilt Ungarn selbst innerhalb der EU und ihrer „Rechtsstaatlichkeitsberichte“ als Staat mit „Defiziten im Justizsystem“. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Ungarn aufgrund von Überbelegung der Zellen für Gefangene, mangelnder Hygiene und der langanhaltenden Isolation mehrfach wegen „unmenschlicher und erniedrigenden Haftbedingungen“. Doch darüber konnte das Berliner Gericht in seiner Entscheidung scheinbar hinweg schauen – so urteilte auch mehr ein halbes Jahr später das deutsche Bundesverfassungsgericht anders. Weil das Berliner Gericht nicht beachtet hatte, welche Haftbedingungen und gravierenden gesundheitlichen Gefahren Maja in Ungarn drohen, befand das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung als rechtswidrig und präsentierte eine Liste an Grundrechtsverletzungen, die damit für Maja einhergingen: Das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde… und nun? Mit der Zustimmung des Berliner Gerichts zur Ausweisung von Maja wurden also Majas Grundrechte verletzt, doch Konsequenzen hatte das für Maja nicht. Sie blieb in ungarischer Haft unter genau jenen Bedingungen, vor denen die deutschen Gerichte sie hätten schützen sollen. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konnte Maja nicht zurückholen – dabei fehlt es dem Gericht an der Kompetenz. Trotz dessen blieb der politische Druck seitens der Bundesregierung, dem Bundesjustizministerium und dem Auswärtigen Amt auf Grundlage ihres eigenen Verfassungsgerichts zur Rückholung von Maja aus. Durch diese Untätigkeit wurde mehr als deutlich gemacht, dass eine antifaschistische Aktivistin es der deutschen Bundesregierung nicht wert ist, einen Präzedenzfall für ein solch „politisch sensibles“ Thema zu schaffen. Der Bruch der Grundrechte wurde stillschweigend hingenommen und damit akzeptiert, dass ein verfassungswidriger Zustand fortbesteht. Die Verantwortung dafür wurde von Gerichten über die Staatsanwaltschaft hin und hergeschoben: So rechtfertigte sich die Bundesstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung, dass Ungarn doch ausdrücklich zugesichert hatte, dass Maja nach einem Strafverfahren in Ungarn ihre Strafe in Deutschland absitzen darf und dass Maja währenddessen menschenrechtskonforme Haftbedingungen bekommen würde. Warum man an die ungarische Regierung, die Majas Fall von vorne bis hinten als Bühne für die massive Hetze gegen linke und antifaschistische Bewegungen genutzt hat, hier vermeintlich so ein großes Vertrauen an den Tag legte, dürfte äußerst fraglich bleiben.
Justiz für welche Klasse?
Der Prozess gegen Maja macht deutlich, wie der deutsche Staat die rechtsstaatlichen Prinzipien und Grundrechte als flexible Variablen eines bürgerlich kapitalistischen Systems opfern kann. Die Angriffe auf die Grundrechte von Maja müssen verurteilt werden, denn diese Grundrechte sind das, was uns die bürgerliche Demokratie garantiert – und gegen jeden einzelnen Angriff darauf gilt es sich zu wehren und diese historischen Errungenschaften zu verteidigen. Umso zentraler ist es, die deutsche Bundesregierung zum Handeln aufzufordern und alles daran zu setzen, dass Maja aus der ungarischen Haft entlassen und nach Deutschland überstellt wird. Denn insbesondere die letzten Monate haben uns spüren lassen, welche Farce unsere Grundrechte darstellen können: Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zuge der Palästinademonstrationen faktisch ausgehöhlt, überall werden der Polizei und dem Verfassungsschutz durch neue Gesetze mehr Befugnisse eingeräumt. Ein Prozess und eine Haft in Deutschland wären für Maja offensichtlich rechtsstaatlicher als in Ungarn. Es würde eine mildere Strafe, weniger Gewalt und weitaus bessere Bedingungen mit sich bringen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Justiz in Deutschland eine im Sinne unserer Klasse ist und die abstrakten Forderungen nach einem „fairen Verfahren“ die letzte sein darf, für die wir zu kämpfen haben.




