Hinter den Zahlen

Neue Zahlen zur Gewalt gegen Frauen bringen Licht hinter die Dunkelziffern.

Gewalt an Frauen ist allgegenwärtig. Aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2024 (veröffentlich am 21.11.2025) geht hervor, dass die Anzahl der Opfer im Fünfjahresvergleich um 17,8 % gestiegen ist. Frauen machen dabei mit 70,4 % die deutliche Mehrheit der Betroffenen aus. Doch wie messbar ist Gewalt und welche gesellschaftlichen Abgründe stehen tatsächlich hinter den Zahlen?

Erhebungen im Hell- und Dunkelfeld

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht seit 2015 Statistiken zur Partnerschaftsgewalt bzw. seit 2023 Berichte zu häuslicher Gewalt. Diese bilden ein sogenanntes Hellfeld ab, d.h. es werden Taten berücksichtigt, die offiziell gemeldet und polizeilich bearbeitet wurden. Aktuelle Zahlen des Lagebildes Häusliche Gewalt zeigen, dass mehr als zwei Frauen bzw. Mädchen pro Tag Opfer eines (vorsätzlich) versuchten oder vollendenten Tötungsdelikts werden. Mehr als jedes zweite Opfer (54%) erlebt versuchte oder vollendente Tötungsdelikten durch das soziale Umfeld, nämlich durch (Ex-)Partner oder Familienangehörige. Von interfamilären Gewalttaten wird gesprochen, wenn zwischen Täter und Opfer ein Verwandtschafts- bzw. Pflegeverhältnis besteht. Hier machen mehr als ein Drittel der Opfer die eigenen Kinder aus, wobei auch an dieser Stelle Frauen, also explizit die eigenen Töchter, besonders häufig betroffen sind. Bei Prostitution und Zuhälterei, die innerfamiliär passieren, also Eltern, die ihre Kinder oder Partner ihre Partnerinnen zwangsprostituierten, waren laut Lagebericht ausschließlich Frauen und Mädchen betroffen. Was bedeutet es also, wenn selbst Familienangehörige und Verwandte sich vor diesen Gewalttaten nicht scheuen? Die Antwort ist ebenso klar wie verabscheuungswürdig: das eigene Zuhause ist und bleibt für Frauen häufig der gefährlichste Ort. Dazu kommt, dass fast die Hälfte der Tatverdächtigten bereits polizeilich bekannt sind. Während es also flächendeckend zu Wiederholungstaten kommt, ist das behördliche Interesse, Gewalt wirklich zu bekämpfen, nicht einmal mehr als Lippenbekenntnis zu bezeichnen. Mehr noch, ganz offen wird im Bericht vermerkt, dass die Höherbelastung von Frauen durch Gewalt in Partnerschaften bekannt sei und sie in stärkerem Maße von schwerer und (lebens-)bedrohlicher Gewalt betroffen seien als Männer. Die Aussage: „Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität“, von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nach der Veröffentlichung des Lagebildes ist an Häme nicht zu übertreffen und folglich nicht nur metaphorisch ein weiterer Schlag ins Gesicht von Millionen Frauen.
Bekannt ist zwar schon länger, dass insbesondere Gewalt in Partnerschaften oder innerfamiliären Beziehungen deutlich seltener zur Anzeige gebracht wird. Die Lage im Dunkelfeld, also nicht gemeldete Gewalttaten, ist dennoch alarmierend. Nach 20 Jahren wurde im Februar 2026 erstmals eine repräsentative Dunkelfeldstudie zur Lebenssituation, Sicherheit, Belastung im Alltag und Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern in Deutschland veröffentlicht, die auch diese Fälle beleuchtet. Aus dieser Studie geht hervor, dass die Anzeigequote von körperlicher Gewalt bei Frauen bei gerade einmal 2,7 % liegt. Dabei hatte mehr als jede fünfte Frau das Gefühl, in Lebensgefahr zu sein und mehr als die Hälfte trug körperliche Folgen davon. Statistisch wenig Berücksichtigung finden außerdem geschlechtsspezifische Taten, die nicht im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt oder familiärer Gewalt stehen, also wo sich Opfer und Täter nicht bzw. nur flüchtig kennen. Es wurde festgestellt, dass über 80 % der 16- bis 24-jährigen Frauen in den letzten fünf Jahren Erfahrungen mit sexueller Belästigung gemacht haben, bei denen die Täter fremd bzw. nur flüchtig bekannt waren. Nur 1,3 % aller Frauen zeigten die Täter nach sexueller Belästigung an. Gravierende Zahlen sind auch bei sexuellen Übergriffen (Missbrauch) festzustellen: Obwohl fast jede fünfte Frau in ihrem Leben mindestens einmal sexuellen Missbrauch erlebt, liegt hier die Anzeigequote der Frauen mit 3,0 % deutlich niedriger als bei den Männern mit immerhin 14,5 %, von denen fast jeder 20. Missbrauchserfahrungen macht. Das Dunkelfeld zeigt unmissverständlich die Barrieren des (Hilfe-)Systems. Besorgniserregend ist nicht die immens geringe Anzahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten per se, sondern die Abhängigkeit und Ohnmacht von unzähligen Frauen, die in ihr zum Ausdruck kommt.

Tödlicher Sparkurs

Obwohl Deutschland die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2011 unterzeichnet und am 1. Februar 2018 ratifiziert hat, sind bis heute viele wichtige Punkte noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt. Dabei ist die Unterzeichnung nun über acht Jahre her. Das Fehlen dieser bundesweit einheitlichen Strategie gegen Gewalt bedeutet, dass Präventionsangebote den Kommunen und Ländern nach eigenem Ermessen (und Finanzierungsquellen) überlassen werden. Wie gefährlich dieser Sparkurs ist, wird anhand des Beispiels Umsetzung der Bereitstellung von Frauenhausplätzen gemessen an der Einwohnerzahl deutlich.

Femizide und der Besitzanspruch an Frauen
Wieso sind Femizide bis heute kein offizieller Strafbestand? Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gelten bei „Trennungstötungen” oft mildernde Umstände. Das gilt, wenn die Trennung vom Opfer (Frau) ausging und sich der Täter (Mann) „dessen beraubt sieht, was er nicht verlieren will“. Damit gibt man nicht nur den Opfern die Schuld an ihrer Ermordung, sondern den Tätern werden auch noch Besitzansprüche an „ihren” Frauen zugesprochen. Hierbei wird mehr als deutlich, welche Vorstellungen geltendes deutsches Recht und ihre Vertreter von Frauen haben: Sie sind das Eigentum von Männern, über sie und ihre Körper ist zu verfügen und zu bestimmen. Dabei geht diese Haltung längst nicht nur aus der Rechtsprechung des BGH hervor, sondern ist in der deutschen Judikative regelrecht zementiert. Sämtliche Paragrafen über die Ehe, Partnerschaft und Unterhalt sind nämlich nicht in den Sozialgesetzbüchern, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) implementiert, welches dem reinen Zweck dient, Eigentumsverhältnisse abzusichern. Bürokratisch festgelegte Besitzansprüche von Männern gegenüber Frauen stellen also bis heute echte Konsequenzen im alltäglichen Leben von eben jenen Frauen dar.


Bei einer aktuellen Einwohnerzahl von ca. 83,5 Millionen Menschen würden demnach für eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland 8.300 Plätze für Frauen und 12.450 Plätze für Kinder benötigt werden, d. h. insgesamt ca. 21.000 Plätze für Frauen und ihre Kinder. Bundesweit gibt es derzeit ca. 400 Frauenhäuser mit insgesamt 7.700 Plätzen, die jedoch alle chronisch überfüllt sind. Zur Nachvollziehbarkeit: Im gesamten Bundesland Hessen gibt es einen einzigen Platz für nur eine Frau mit einem Kind (Stand Ende Februar ). Frauen ohne Kinder oder mit mehreren Kindern können an dieser Stelle nicht berücksichtigt werden. Eine Frau mit einem Sohn, der schon über 12 ist, kann in diesem Frauenhaus auch nicht aufgenommen werden. Ebenso wenig ist diese Einrichtung barrierefrei.

Das Frauenhaus ist keine Auszeit
Der Aufenthalt im Frauenhaus stellt immer eine Ausnahmesituation dar. Die Frauen werden anonym und häufig weit weg vom Wohnort untergebracht, da die Bedrohungslage sehr hoch ist. Oftmals können berufstätige Frauen nicht mehr arbeiten gehen, da der Betrieb zu weit weg ist oder der gewaltbereite (Ex-)Partner vor dem Arbeitsplatz der Frau auflauern könnte. Auch der tägliche Bedarf wie Arztbesuche sind eingeschränkt. Hinzu kommen die extreme Belastungssituation nach der Gewalt, Druck von der Familie oder eigene Schuldgefühle. Im Frauenhaus mit untergebrachte Kinder können nicht mehr in ihre gewohnte Kita/Schule gehen, Freunde besuchen oder Familienmitglieder sehen.

Die Notlage ist deutlich, die Situation mehr als prekär – und dabei konkret und wissentlich durch Sparpolitik herbeigeführt. Seit den 80er Jahren werden zwei Drittel der Frauenhäuser durch Tagessätze finanziert. Personal-, Sach- und Hauskosten, die entstehen, werden also auf die einzelnen Frauen umgelegt. Wenn die Bewohnerin und ihre Kinder sozialleistungsberechtigt ist, dann zahlt je nach Rechtsgrundlage das Jobcenter oder das Sozialamt direkt an das Frauenhaus. Die Tagessätze sind unterschiedlich, liegen etwa zwischen 25€ und 100€ pro Person und Tag (für eine Frau mit einem Kind z.B. also monatlich zwischen 1500 und 6000 Euro). Frauen mit eigenem Einkommen werden selbst zur Zahlung herangezogen. Sie sind je nach Höhe der Tagessätze gezwungen, zur Finanzierung des Frauenhauses zusätzlich Sozialleistungen zu beantragen, die sie sonst für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht benötigen würden. Damit müssen sie für ihren Schutz und Unterstützung – kurz; um am Leben zu bleiben – selbst bezahlen. Auszubildende, Studentinnen, erwachsene Schülerinnen, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus wie z.B. geflüchtete Frauen, EU-Angehörige, die zum Arbeiten eingereist sind, sowie Migrantinnen mit Wohnsitzauflagen: all diese Frauen haben nach den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher II oder XII keinen Sozialleistungsanspruch. Deshalb können sie in der Regel nicht in tagessatzfinanzierten Frauenhäusern aufgenommen werden. Sie sind auf die wenigen Notschlafplätze oder spendenbasierte Plätze angewiesen. Vor allem junge Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, werden dabei gänzlich außenvorgelassen. Dieser blinde Fleck kostet Menschenleben. Die Forderung nach mehr Frauenhausplätzen ist somit nach wie vor aktuell und nicht aus anderen sozialen Kämpfen wegzudenken. Wer für bessere Arbeitsbedingungen und bezahlbaren Wohnraum auf die Straße geht, der kämpft im selben Atemzug auch für mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen.

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