Bärbel Bas verspricht: Alles wird einfacher und besser

Mit tollen Versprechungen hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die geplante „Reform des Sozialstaats“ als langfristiges Projekt ohne Leistungskürzung bezeichnet

Am 27.Januar 2026 stellte sie den Bericht der Kommission zur Sozialstaatsreform den Medien vor. Im ARD-Morgenmagazin meinte sie, es gehe darum, den Sozialstaat „einfacher, digitaler und transparenter“ zu machen. „Das Schutzniveau bleibt erhalten“, so Bas. Deutschland ein Schlaraffenland?

Alter Wein in neuen Schläuchen

Nun sind solche Versprechungen nicht neu. Eine Fachkommission bereitete die Einführung von Hartz IV vor. Im Rahmen der Agenda 2010 wollte der SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder die Sozialsysteme „reformieren“ und mehr „Anreize zum Arbeiten“ schaffen. In der Realität ist ein großer Niedriglohnsektor entstanden. Zugleich stieg der Druck auf Arbeitslose, auch die mieseste Arbeit mit den miesesten Bedingungen und dem niedrigsten Lohn anzunehmen. Statt Vereinfachung gab es mehr Formulare, mehr Kontrolle, mehr Druck.
Wenn man sich den Bericht der Kommission zur Sozialstaatsreform genau anschaut, dann wird schnell klar, dass auch dieses Mal die Realität anders aussehen wird. „Ein neues einheitliches Sozialleistungssystem“ (S.14) klingt zwar gut, aber der Teufel steckt im Detail.

Schöne Worte für Sozialabbau

Die „anzuerkennenden Wohnbedarfe“ sollen „vereinheitlicht“ werden, „ohne Leistungsausgaben zu erhöhen und die Dynamik der Mietkostensteigerung zu verstärken.“ (S.15) Da Mieten stark steigen, gelingt der Bundesregierung hier die berühmte Quadratur des Kreises, also keine Erhöhung des Wohngeldes bei steigenden Mieten. Das bedeutet eine Kürzung oder Zwang zum Umzug, weil die Miete nicht mehr ausreichend gefördert wird.
Beim „Wechsel zwischen verschiedenen Leistungsformen… sollte zur Stärkung der Autonomie der Leistungsbeziehenden ein Wahlrecht zugunsten der einfacheren Leistungsform geprüft werden.“ (S.15) Wer aufgrund der Hürden und Schikanen auf höhere Leistungen verzichtet, darf gern „einfachere Leistungsformen“ wählen, also weniger Unterstützung bekommen. „Stärkung der Autonomie“ hört sich toll an. Wer kann schon dagegen sein? Aber faktisch bedeutet das Verzicht auf Leistungen, die einem zustehen.
Es soll nur noch „zwei Behördenstränge (gemeinsame Einrichtung/zugelassene kommunale Träger für Erwerbsfähige; Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen)“ (S.16) geben. Auch das hört sich gut an, wird aber die lückenlose Kontrolle der Menschen erleichtern. Denn damit sollen auch Datenschutzrechte eingeschränkt, verschiedene Datenbanken verknüpft und die Zugriffsmöglichkeiten für die staatlichen Stellen erweitert werden.
Im Kapitel II „Verbesserung von Erwerbsanreizen“ heißt es dann, dass „klare Anreize bestehen müssen, insbesondere sozialversicherungspflichtig in Vollzeit oder vollzeitnah beschäftigt zu sein. Auch eine aktive und effektive Arbeitsvermittlung“ (S.20) gehört dazu. Auch hier wird es mehr Druck geben, mehr zu arbeiten. Damit das nicht nur moralisch oder per Bürokratie geht, heißt es: „Sehr geringe Einkommen sollen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen weniger stark.“ (S.20) Auf Deutsch übersetzt, bedeutet das, wer weniger verdient, bekommt weniger Sozialleistungen! Beschönigend nennt man das „Anpassung der Transferentzugsraten“. (S.20)
Dann wird mitgeteilt, der Grundabsetzbetrag für Werbungskosten soll von 100 auf 50 Euro gekürzt werden. Das sei „hinreichend“. (S.20) Für jemanden, die oder der am untersten Einkommensrand seine Existenz fristet, sind 50 Euro sehr viel. Die Aussage von Bas, „das Schutzniveau bleibt erhalten“, erweist sich auch im Detail als Propaganda.
Und damit klar wird, dass es nicht um eine Verbesserung geht, wird auf S.21 erklärt: „Außerdem ist darauf zu achten, dass es – auch im Zusammenhang mit anderen leistungsrechtlichen Änderungen – nicht zu einer deutlichen Ausweitung der Zahl der Leistungsbeziehenden kommt.“
Auch soll der „Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen in Deutschland künftig an eine umfassendere Beschäftigung“ geknüpft werden. (S.22) Sie sollen schlechter gestellt werden und weniger Hilfe erhalten.
Weiter: „Die Kommission empfiehlt, Leistungen auch in der Existenzsicherung stärker zu pauschalieren.“ (S.25) So sollen Hilfeempfänger ihr Warmwasser nicht mehr nach dem tatsächlichen Verbrauch bezahlt bekommen, sondern nach einer Pauschale. Es sollen „nicht mehr die tatsächlichen Heizkosten anerkannt (werden), sondern pauschalierte Werte“ (S.26). Wer also in einer schlecht isolierten Wohnung wohnt, aber keine bessere bekommt oder sich leisten kann, bekommt eine Pauschale und muss dann frieren. Und: „Der Mehrbedarf im SGB XII bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird pauschaliert.“ (S.26) Hinter formalen Äußerungen verstecken sich immer wieder Kürzungen.
Ein positiver Punkt besteht darin, dass Kindergeld zukünftig ohne Antrag automatisch gewährt werden soll. (S.28)
Das „Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit“ soll künftig an „eine einzige Begutachtung“ (S.29) geknüpft werden. Damit entfallen mögliche Korrekturen bei einer negativen Begutachtung.
Im Abschnitt „Rechtsvereinfachung“ wird empfohlen „Bedarfe für die Vorsorge“ (S.30) abzuschaffen. Hilfeempfänger brauchen nichts auf der hohen Kante. Bei „Empfehlung 17“ wünscht man eine „zeitnahe Begrenzung der Kosten“ für Eingliederungshilfen und Kostensenkungen. (S.31)
In nur für IT-ler verständlicher Sprache wird eine „plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung“ gefordert. (S.34) Man will „ein digitales Sozialportal als zentralen Zugang zu den Sozialleistungen… Bürgerinnen und Bürger, die das digitale Angebot nicht eigenständig nutzen können, sollen hierzu Unterstützung vor Ort finden.“ (S.36) Gerade unter den Hilfebedürftigen wird es viele geben, die mit einem digitalen Sozialportal nicht zurechtkommen. Viele werden daher auf notwendige Anträge verzichten. Da spart man. Ob und wie die „Unterstützung“ aussehen wird, steht in den Sternen. Wenn es so aussehen wird wie auf einigen Ämtern schon heute, dann werden noch mehr kapitulieren und auf ihre Rechte verzichten.

Weniger Datenschutz, mehr Überwachung

Für das „digitale Sozialportal“ soll das Grundgesetz Artikel 91c geändert werden (S.38). Darin ist bereits jetzt die digitale Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen geregelt. Nun sollen die Türen für Datenaustausch weiter geöffnet werden – in Richtung mehr Überwachung und Erfassung persönlicher Daten durch den Staat. Ein „EUDI-Wallet“ soll verbindlich werden (S.39). Dort sollen alle Dokumente wie Personalausweis, Versicherungsausweis, Führerschein zentral gespeichert werden und abrufbar sein. Dazu kommt eine lebenslange IDNr. Um das zu ermöglichen, soll das „Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG)“ erweitert werden (S.40). Weiter wird empfohlen, den „Sozialdatenschutz zu vereinfachen und digitaltauglich zu gestalten.“ (S.40) „Die Kommission empfiehlt, eine Zustimmungsvermutung zu automatisierten Nachweisabrufen zwischen Behörden“ (S.41) Das heißt, die betreffenden Menschen werden gar nicht mehr gefragt, ob sie einem Datenaustausch zwischen Behörden zustimmen. Wenn sie nicht von sich aus aktiv werden, gilt die „Zustimmungsvermutung“. Empfohlen wird, den Einsatz von „Künstlicher Intelligenz verstärkt zu automatisieren“ (S.42). So kann die Überwachung ausgebaut und perfektioniert werden. Dazu sollen die Gesetze geändert werden.
Vergleichen wir die einzelnen Maßnahmen mit den Versprechungen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den Sozialstaat „einfacher, digitaler und transparenter“ zu machen und „das Schutzniveau“ zu erhalten, dann wird deutlich: Das Gegenteil ist der Fall! Mit der Zentralisierung wird die Überwachung verstärkt, persönliche Schutzrechte beseitigt und gleichzeitig Leistungen gekürzt. Zwar sind es erst zaghafte Kürzungen. Doch die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen, in Zukunft noch besser und effektiver an der Kürzungsschraube zu drehen. Was so unschuldig als „Verbesserung“ und „Vereinfachung“ präsentiert wird, soll die Menschen für dumm verkaufen.

Gegen Sozialabbau mobilisieren!

Es wird wichtig, dagegen zu mobilisieren. Die Gewerkschaft Verdi findet diese Vorschläge positiv: „Der Bericht ist grundsätzlich ein Bekenntnis zum Sozialstaat“ (Stellungnahme von Verdi am 16.2.26)
Verdi-Vorsitzender Frank Wernecke: „Dass jetzt endlich Daten laufen sollen und nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Nachricht. Es muss bei allem Reformeifer aber sichergestellt sein, dass das Leistungsniveau für die Betroffenen nicht sinkt.“
Er und seine Fachleute haben sicher den Text gelesen und die Kürzungsvorschläge bestimmt nicht übersehen. Aber in typischer „konstruktiver Mitarbeit“ und „Sozialpartnerschaft“ beschönigt er die Vorschläge. Es ist daher dringend notwendig, in den Gewerkschaften diese Angriffe auf Sozialleistungen zum Thema zu machen, zu entlarven und Widerstand zu organisieren.

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