In den vergangenen Monaten wurde eine sehr absurde Debatte über die „Arbeitsmoral in Deutschland“ geführt. Kapitalverbände wie BDI, BDA und DIHK fordern seit langem, die Arbeitszeitgesetze so zu ändern, dass noch länger und flexibler gearbeitet werden kann.
Nach Kanzler Friedrich Merz (CDU) „müssen alle in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten.“ Mit Vier-Tage-Woche und Work-Life-Balance lasse sich der Wohlstand nicht halten, so Merz. Merz argumentiert außerdem, dass es für die Wirtschaft des Landes besser wäre, die Arbeitszeit auf Wochenbasis festzulegen, anstatt „eine starre Regelung wie acht Stunden pro Tag“ anzuwenden. Und der „Möchtegern-Kanzler“ aus Bayern, Markus Söder (CSU), forderte alle auf, eine Stunde mehr pro Woche zu arbeiten: „Eine Stunde mehr Arbeit pro Woche würde uns ein enormes Wirtschaftswachstum bescheren, und das ist wirklich nicht viel.“
Wer die Äußerungen von Merz und Söder liest, könnte meinen, dass die Wirtschaft in Deutschland boomt und ein außergewöhnlicher Bedarf an Arbeitskräften besteht. Die Realität sieht jedoch anders aus: Die Wirtschaft schwankt zwischen Stagnation, geringem Wachstum und Rückgang, fast jeden Tag werden neue Entlassungen bekannt gegeben. Die offizielle Arbeitslosenzahl liegt bei 3,06 Millionen, zusammen mit den verdeckten Arbeitslosen sind es etwa 4,3 Millionen.
Was die Frage der Beschäftigung angeht: 74 Prozent der Frauen und 81 Prozent der Männer sind erwerbstätig. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 wurden außerdem pro Beschäftigter 19,9 Überstunden geleistet. Davon wurden 8,4 Stunden bezahlt, während 11,5 Stunden nicht einmal vergütet wurden! Kurz gesagt: Die Arbeiter erfüllen mehr als ihren Soll!
Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“
Nachdem die Debatte über die „Arbeitsmoral in Deutschland“ so richtig an Fahrt gewonnen hatte, meldete sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) zu Wort: Unter dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ stellte sie einen Antrag für den CDU-Parteitag (20.-21. Februar), in dem gefordert wurde, dass der „Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“ solle. Der Vorstoß geht noch weiter: Wer ohne solche Gründe in Teilzeit arbeitet, soll nach diesen Plänen keinen Anspruch mehr auf bestimmte Sozialleistungen haben – weder auf Grundsicherung noch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Seit 2001 existiert in Deutschland der „Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeitarbeit.“ Die damalige Schröder-Fischer-Regierung (SPD/Grüne) hatte in Vorbereitung der Hartz-Gesetze auch dieses Gesetz erlassen. Auch diesen Gesetzen ging eine Diskussion über die Arbeitsmoral in Deutschland voraus. Demnach waren die Millionen von Arbeitslosen entweder zu faul, um zu arbeiten oder zu wählerisch, was den Arbeitsplatz angeht. Deswegen sollten sie mit Minijobs oder auch mit Teilzeitarbeit-Angeboten wieder an Arbeit gewöhnt werden! Hartz IV war der krönende Abschluss der Debatte: Die Arbeitslosen wurden gezwungen, jede Arbeit anzunehmen. Wer sich weigert wird seitdem mit Sanktionen belegt – demnächst sollen diese wieder verschärft werden.
Dass der „Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeitarbeit“ nicht bedeutet, dass man diesen auch einfach in Anspruch nehmen kann, sollte auch erwähnt werden. Denn ob man dieses Recht für sich beanspruchen kann, hängt auch vom Arbeitgeber ab. Arbeitgeber dürfen den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn dem Wunsch auf Teilzeit betriebliche Gründe entgegenstehen.
MIT begründete ihren Antrag damit, dass ein großer Teil der Bevölkerung in Deutschland nicht mehr ganztags arbeitet, sondern nach einem „individuellen Lebensstil“ lebt, und dass dies nicht mehr akzeptabel sei. Als Begründung wird insbesondere angeführt, dass Frauen nicht ausreichend am Arbeitsleben teilhaben und dass durch die Rücknahme oder Einschränkung dieses Rechts mehr Frauen zu einer Vollzeitbeschäftigung bewegt werden sollen.
Ist das „Lifestyle“?
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass Teilzeitarbeit in Deutschland bis Mitte der 1980er Jahre nur in sehr begrenztem Umfang existierte. Als Reaktion auf steigende Arbeitslosigkeit und Arbeitsintensität streikten die Stahlarbeiter zwischen November 1978 und Januar 1979 für eine 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Die Stahlarbeiter waren zwar nicht erfolgreich, aber der Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit hatte begonnen.
Um diesem Kampf entgegenzuwirken, begannen das Kapital und seine Parteien, ganz unterschiedliche Arbeitsmodelle auf den Tisch zu bringen. Dazu gehörte neben der uns bekannten Teilzeitarbeit auch das Modell des „Job-Sharing“. Nach diesem Modell konnte eine Vollzeitstelle freiwillig zwischen zwei oder drei Arbeitnehmern aufgeteilt werden.
Insbesondere Frauen wurden dazu ermutigt, in solchen Modellen zu arbeiten. Denn laut Kapital und seinen Parteien waren Frauen ja nicht für den Lebensunterhalt der Familie verantwortlich, sondern trugen lediglich zum Haushaltseinkommen bei! Daher waren solche Teilzeit- oder Kurzzeitjobs genau das Richtige für sie! Ob „Jobsharing“-Modell, Teilzeit- oder Kurzzeitjobs (heute Minijobs), all diese Modelle wurden insbesondere von der Frauenorganisation der CDU unterstützt, um die traditionelle Rolle der Frauen in der Familie zu bewahren.
Heute sind 40,1 % der Beschäftigten (16,963 Millionen) gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten. 49 % der berufstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, 78 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Von den berufstätigen Männern arbeiten 12 % in Teilzeit.
17 % der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, geben an, dass sie Teilzeit arbeiten, weil sie keine Vollzeitstelle finden können, während 45 % erklären, dass sie Vollzeit arbeiten könnten, wenn sie einen Kinderbetreuungsplatz für ihre Kinder finden würden.
Daher arbeitet ein Großteil der Frauen nicht in Vollzeit, weil sie keine Möglichkeit dazu haben und nicht, weil sie es nicht möchten. Da es aber nicht möglich ist, von einer Teilzeitstelle zu leben, ist ein Großteil der Frauen gezwungen, ein oder zwei Minijobs anzunehmen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gehen 4,72 Millionen, gut elf Prozent aller Erwerbstätigen, einer Nebenbeschäftigung nach.
Natürlich stellt sich die Frage, was die Frauen sonst noch so machen mit ihrer erzwungenen „Lifestyle-Teilzeit.“ Hier die Antwort: Neben Kindererziehung und Haushalt auch Angehörige pflegen. Ende 2023 waren in Deutschland rund 5,7 Millionen Menschen als „pflegebedürftig” im Sinne des SGB XI eingestuft. Über 83 % (rund 4,4 Millionen) werden zu Hause hauptsächlich von Frauen gepflegt.
Was das Kapital braucht, soll es auch bekommen!
Der CDU-Parteitag hat den Antrag der MIT über Teilzeitarbeit (von der Antragskommission sprachlich überarbeitet, aber inhaltlich gleich gelassen) mit der neuen Überschrift, „Teilzeitansprüche ordnen – Erwerbstätigkeit stärken“ angenommen.
Nach den Wünschen der CDU sollen die Frauen die Care-Arbeit, die eigentlich eine gesellschaftliche Aufgabe ist, in vollem Umfang übernehmen und dafür auch staatliche Transferleistungen erhalten. Darüber hinaus sollen alle gezwungen werden, jede Arbeit anzunehmen. Dafür sollen die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten ausgebaut werden. Auf dem CDU-Parteitag wurden auch Anträge über „Kündigungsschutz“, „Arbeitszeitrecht – Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie“ und „Sozialleistungsbetrug“ beschlossen. Demnächst soll mit dem Koalitionspartner SPD darüber verhandelt werden, wie diese Beschlüsse umgesetzt werden können.
Wenn es nach den Unionsparteien geht, sollen alle Schutzgesetze entweder abgeschafft oder abgeschwächt werden. Dadurch soll den Arbeitgebern ermöglicht werden, die Arbeiter zu jeder Art von Arbeit zwingen und sie nach Belieben entlassen zu können!
Frauen wollen mehr als warme Worte!
In den nächsten Tagen werden wieder mal, pünktlich zum 8. März, etliche Statistiken veröffentlicht: Wie lange Frauen umsonst gearbeitet haben („Equal Pay Day“), wie hoch der Anteil der Frauen ist, die im Alter in Armut leben bzw. leben werden, wie hoch ihr Anteil an Care-Arbeit ist, warum die Geburtenraten sinken.
Nachdem die ganzen Statistiken veröffentlicht wurden, werden wieder mal unter Krokodilstränen die Frauen bedauert und ihnen baldige Erlösung versprochen – sie sollen nur nicht die Hoffnung verlieren und noch ein wenig Geduld haben. Und natürlich wird ihnen bei dieser Gelegenheit – mit Hinweis auf andere Länder – auch klar gemacht, dass es ihnen eigentlich hier gut geht! Und dass sie nicht mit noch mehr Wünschen den gesellschaftlichen Rahmen überstrapazieren sollten!
Aber Frauen wollen weder bedauert werden, noch wollen sie „warme Worte“! Sie wollen endlich das, was ihnen zusteht: Gleichheit in allen Bereichen! Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit!




