Ute, welche Rolle spielen Krankenhäuser und das Gesundheitssystem im Kontext der deutschen Aufrüstung für den möglichen Kriegsfall? Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Militarisierung der Krankenhäuser, und wie ordnest du diese Entwicklungen politisch und gesellschaftlich ein?
In allen skizzierten Szenarien kommt dem Gesundheitswesen im Kriegsfall eine Schlüsselrolle zu. Im Ernstfall soll der zivile Bereich und insbesondere das Gesundheitswesen dem Militär dienen, denn die fünf Bundeswehrkrankenhäuser allein reichen nicht aus, die verletzten Soldat*innen zu behandeln. Deutschland muss dann nicht nur die eigenen Soldatinnen und Soldaten versorgen, sondern im Rahmen der Nato-Bündnisverpflichtungen im sog. „Nation Host Support“ auch die der Aliierten. So rechnet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Kriegsfall mit bis zu tausend zu versorgenden verletzten Soldat*innen pro Tag. Davon wären bis zu 300 intensivpflichtig. Diese Dimension übersteigt alles, was wir bisher von Katastrophen, Unglücken oder Pandemien kennen. In Köln soll im Rahmen eines Klinikneubaues ein großes unterirdisches Krankenhaus nach israelischem Vorbild entstehen. Der Ort ist nicht zufällig gewählt: im Nato-Bündnisfall wäre Köln ein militärischer Dreh-und Angelpunkt.
Für das Land Berlin hat die Senatsverwaltung zusammen mit Krankenhausträgern einen Rahmenplan für den Ernstfall entworfen. Er ist nicht öffentlich, wurde aber von „Frag den Staat“ geleakt. Demnach sind im Ernstfall einschneidende Veränderungen der Versorgungsstruktur zu erwarten. Schon nach wenigen Tagen soll von einer Individualmedizin auf eine Katastrophenmedizin umgestellt werden. Stationäre Patient*innen sollen nach einem Stufenplan entlassen oder in eine niedrigere Versorgungsstufe verlegt werden, um Betten für Schwerverletzte freizumachen. Das wurde bereits in beiden Weltkriegen praktiziert. Weiter heißt es im Rahmenplan Berlin, die Notaufnahmen dürften nicht mehr durch pflegebedürftige Menschen ohne notfallmedizinischen Bedarf eingeschränkt werden. Wahleingriffe seien zu beschränken oder ganz einzustellen. Die Krankenhäuser müssten auch die ambulante Versorgung von Patient*innen einschränken. Selbst über eine mögliche Bevorzugung von Militärangehörigen gegenüber Zivilist*innen wird nachgedacht. Zitat aus dem Rahmenplan:
„Eine weitere bislang offene und sehr komplexe Fragestellung betrifft die Triagierung bzw. die Priorisierung von militärischen Personal im Verhältnis zu Zivilisten.“
Im vergangenen Jahr ist die Krankenhausreform in Kraft getreten. Immer häufiger hört man von Krankenhausschließungen. Gleichzeitig haben, neben den ohnehin schlechten Arbeitsbedingungen – geprägt von hoher Arbeitsbelastung und Personalmangel im medizinischen Bereich – auch die letzten Tarifrunden (TV-L, TV-öD) trotz einer starken Beteiligung der Beschäftigten keine ausreichenden Ergebnisse gebracht, die eine grundlegende Verbesserung durch Lohnerhöhungen und spürbare Entlastung ermöglichen würden.
Auch Patient:innenerleben die Krise des Gesundheitssystems unmittelbar – etwa durch wochenlange Wartezeiten auf Arzttermine oder durch erneute Diskussionen über die Einführung einer Praxisgebühr. Wie ist die aktuelle Situation der Krankenhäuser und der Gesundheitsversorgung insgesamt zu bewerten? Wo siehst du einen Zusammenhang zwischen den Angriffen auf einer Krise des Gesundheitsversorgung und der zunehmenden Militarisierung?
Der entscheidende Engpass der medizinischen Versorgung ist der Mangel an qualifiziertem Personal. Schon in Friedenszeiten ist dies das ein großes Problem. In einem Bündnis-oder Verteidigungsfall, aber auch bereits im Spannungsfall treten die Notstandsgesetze in Kraft. Diese wurden 1968 unter großem Protest der Bevölkerung in die Verfassung aufgenommen. Sie beinhalten in den 10 Sicherstellungsgesetzen zum Teil gravierende Grundrechtseinschränkungen. Das gilt insbesondere für das Arbeitssicherstellungsgesetz nach Artikel 12 a GG. Bereits im Spannungsfall kann das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artiklel 12 GG außer Kraft gesetzt werden. Es gelten dann zivile und militärische Dienstverpflichtungen, wenn der Personalbedarf auf freiwilliger Basis nicht gedeckt werden kann. Im Rahmenplan Berlin heißt es dazu:
„Das medizinische Personal in den Krankenhäusern ist als unabdingbar zu erklären.“ Außerdem könnten Nebentätigkeiten von Beschäftigten widerrufen werden.
Es ist abzusehen, dass sich die Arbeitsbelastung von Beschäftigten im Gesundheitswesen erhöhen wird und sich gleichzeitig die medizinische Versorgung der Patient*innen verschlechtern wird.
Ihr habt als IPPNW im vergangenen Jahr die Kampagne „Nein zur Militarisierung der Medizin! Gesundheitswesen bleibt zivil!“ gestartet. Warum ist es aus deiner Sicht gerade jetzt wichtig, dass sich Mediziner:innen und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen gegen die Militarisierung positionieren? Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten und Formen des Widerstands siehst du?
Seitdem der Bundestag 2024 die neuen „Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung“ beschlossen hat, verschob die Politik den Fokus auf die „Kriegsertüchtigung“ – in den alten Richtlinien war noch von „Kriegsverhütung“ die Rede. „Kriegsertüchtigung“ bedeutet die Vorbereitung auf einen Krieg. Diese Kriegsvorbereitung betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche, wobei das Gesundheitswesen eine besonders wichtige Rolle einnimmt. Sichtbar wird dies an der zunehmenden Teilnahme von Militärs an Ärztetagen und Kongressen, an den zahlreichen Beiträgen von Bundeswehrangehörigen in den medizinischen Zeitschriften an prominenter Stelle und an einem zunehmenden Einfluss der Bundeswehr auf die Ausbildungsinhalte des Medizinstudiums und die medizinische Weiterbildung. Einem „resilientes Gesundheitswesen“ werden von Politik und Militär mehrfache Aufgaben zugedacht: Einmal soll es abschrecken, dann soll es im „Ernstfall“ die Kampfmoral und die Kampfkraft der Truppe stärken, sowie die Grundversorgung der Zivilbevölkerung sicherstellen, dies allerdings als nachrangiges Ziel.
Diese Entwicklung fällt in eine Zeit weltweiter massiver konventioneller und nuklearer Aufrüstung, Aufkündigung von Rüstungskontrollverträgen und der Beschädigung des Völkerrechtes, zu dem auch die Genfer Konventionen zählen. Dazu kommen die vielfältigen Krisen und Kriege, in die Atommächte zur Zeit verwickelt sind. Die Ausweitungsgefahr dieser Kriege ist enorm, bis zu der Möglichkeit eines Atomkrieges. Symbolisch wurde dies mit dem Weiterrücken der Zeiger der „Doomsday-clock“ im Januar 2026 sichtbar gemacht. Gleichzeitig bröckelt gesellschaftlich das „nukleare Tabu“. Akteure in Politik und Gesundheitswesen versuchen atomare Gefahren kleinzureden und die Folgen irgendwie handhabbar erscheinen zu lassen.
Dem stellen wir uns als IPPNW vehement entgegen und nehmen unseren Slogan aus den 80er Jahren wieder auf: „Wir werden Euch nicht helfen können“. Das trifft nicht nur auf einen einen Atomkrieg zu, sondern auch auf einen konventionellen Krieg in einem hochindustrialisierten und extrem verwundbaren Land wie Deutschland.
Ein „kriegstüchtiges Gesundheitswesen“ wird für eine funktionierende Kriegsführung gebraucht und das ist unser friedenspolitischer Ansatz. Mit unserer Unterschriftenkampagne haben Beschäftigte im Gesundheitswesen die Möglichkeit, ihren Protest kundzutun, kriegsmedizinische Fortbildungen zu verweigern und Diskussionen in Gang zu setzen. In den 80er Jahren konnten wir erfolgreich ein „Gesundheitssicherstellungsgesetz“ verhindern. Unsere Hoffnung ist, dass uns das mit der immer noch in Planung befindlichen Neuauflage dieses Gesetzes wieder gelingt.
Vielen Dank für das Interview!




