DSW-Führung am Airport DUS torpediert und boykottiert etliche Betriebsversammlungen!

Immer wieder kommt es durch die Führungskräfte zu betrieblichen Konflikten. Die DSW gehört zum Piepenbrock-Konzern mit dem Hauptsitz in Osnabrück!

Belegschaft bleibt stabil gegenüber den Maßnahmen der DSW-Geschäftsführung!

An keiner der im Jahre 2025 stattgefundenen 24 Betriebs-und Teilbetriebsversammlungen nahm der Arbeitgeber teil, so die zuständige Gewerkschaft ver.di in einer Erklärung. Man geht davon aus, dass sich die DSW-Geschäftsführung vor der gewerkschaftlich stark organisierten Belegschaft drückt und bewusst die Betriebsversammlungen meidet, wo sicherlich auch mal kritische Fragen aus der Belegschaft kommen könnten. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, mindestens einmal im Jahr an der Betriebsversammlung teilzunehmen und Bericht zu erstatten. Laut der Gewerkschaft ver.di wird die gesetzliche Pflicht zur Betriebsversammlung systematisch verletzt. Obwohl diese eigentlich ein Ort des Austauschs, der Information und der Debatte sein sollte, wird sie von DSW immer wieder torpediert, gestört oder schlicht boykottiert. Den Beschäftigten wird die notwendige Freistellung, um an den Betriebsversammlungen teilzunehmen, systematisch verweigert oder die Teilnahme während der Arbeitszeit bewusst erschwert. Somit wird das Betriebsverfassungsgesetz gebrochen. In der Vergangenheit nahmen die Kolleginnen und Kollegen zahlreich an den Versammlungen teil und trotzen diesen Maßnahmen. Sie sind nicht bereit, auf ihr Recht zu verzichten.

Mit Erfolg gegen DSW geklagt, Freistellung der Beschäftigten durchgesetzt!

Der Betriebsrat hat bezüglich der Freistellung der Beschäftigten und deren Teilnahme an der Betriebsversammlung während der Arbeitszeit mehrmals geklagt und durch das Arbeitsgericht Düsseldorf und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolgreich feststellen lassen, dass die Beschäftigten das Recht haben, an den Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit teilzunehmen, und somit der Arbeitgeber die Teilnahme der Beschäftigten ermöglichen muss. Aber die DSW-Geschäftsführung hat gegen die Urteile Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dieses Vorgehen zeigt sehr deutlich, mit welcher Konsequenz DSW versucht, Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit zu verhindern und gesetzlich verbriefte Rechte der Beschäftigten auszuhebeln, so der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim in einer Erklärung. Auch musste der Betriebsrat die Teilnahme des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung durch das Arbeitsgericht erzwingen.

Betriebsratsbehinderung muss beendet werden!

In der Pressemitteilung der ver.di heißt es wie folgt: Beschäftigte werden ignoriert, Betriebsräte behindert, gesetzliche Verpflichtungen nur unter Zwang erfüllt. Und dennoch erhält dieses Unternehmen weiterhin öffentliche Aufträge. Das ist für viele Beschäftigte und auch für uns als Gewerkschaft nicht mehr nachvollziehbar. Was wir hier erleben, ist ein Arbeitgeber, der offensichtlich Angst hat. Angst vor der Belegschaft, Angst vor dem Betriebsrat, Angst vor der Gewerkschaft. Statt sich Problemen zu stellen, weicht man aus. Statt zu erklären, schweigt man. Statt Verantwortung zu übernehmen, schickt man Personen ohne Legitimation vor. Aus unserer Sicht ist dieses Unternehmen in seiner jetzigen Führung für diese Aufgabe völlig ungeeignet. Wer Betriebsverfassungsrechte derart missachtet, hat im hoheitlichen Bereich nichts verloren. Hier ist der Auftraggeber gefordert. Das Bundesinnenministerium darf nicht länger wegsehen. Es muss Einfluss auf seinen Dienstleister nehmen und klarstellen, dass Mitbestimmung, Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit und eine echte Teilnahme des Arbeitgebers keine Verhandlungsmasse sind.

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