Ab dem 1. Januar 2026 bekommen alle 18-Jährigen ab Jahrgang 2008 einen Brief der Bundeswehr, den Fragebogen zur Wehrerfassung. Diesen müssen junge Männer verpflichtend ausfüllen. Ab 2027 folgen dann verpflichtende Musterungen. Beschlossen wurden diese Maßnahmen als Teil des Neuen Wehrdienstgesetz, das am 5.12. vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Plan der Politik ist dabei eine umfangreiche Erfassung der Bevölkerung über ihre Kriegsbereitschaft und -fähigkeit und Erhöhung der Truppenstärke bis 2030 auf 460.000 Soldaten. So weit so bekannt. Aber was kaum erwähnt wird: Nicht nur die Jahrgänge ab 2008 sind von den neuen Regelungen betroffen.
So ist das Ausfüllen des Fragebogens zwar nur für alle wehrpflichtigen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 verpflichtend, aber auch alle anderen ab dem Geburtsjahrgang 2001 sollen „Informationen und einen Online-Fragebogen“ (Drucksache 21/1853, S. 56) geschickt bekommen und diesen freiwillig ausfüllen können. Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz macht zudem die Wehrerfassung und Meldedatenabrufe nach § 15a WPflG Absatz 1 auch in Friedenszeiten möglich. „In Verbindung mit einer der beabsichtigten Befragung mittels Online-Fragebogen sollen die notwendigen Daten wieder erhoben werden“, erklärte auf Anfrage von der Münchner Merkur (Ippen.Media) eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der Redaktion. „Erst beginnend im nächsten Jahr mit den dann 18-Jährigen. Folgend ist geplant, auch die Erfassung älterer Jahrgänge nachzuholen.“
In der Erklärung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung heißt es, dass alle, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, zur Bereitschaftserklärung und Musterung verpflichtet werden und diese Neuregelungen zunächst nicht auf frühere Jahrgänge angewandt wird, die durch die Aussetzung der Wehrpflicht 2011 nicht mehr gemustert worden sind. Gemeint sind damit die Jahrgänge bis 1993. Dabei wird dies aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern es heißt:
„erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht.“ (Drucksache 21/1853, S. 3) Begründet wird dies mit fehlenden Ressourcen und Infrastruktur, um eine solche flächendeckende Musterung für alle Jahrgänge bis 1993 nachzuholen.
Die CDU erwähnt laut Merkur auf Anfrage auch, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse und keine Pläne bestehen, die Musterungen und den Wehrdienst auf ältere Gruppen auszuweiten, da diese Jahrgänge schon fest verankert im Arbeitsleben stehen. Die SPD wäre für eine Ausweitung der Musterungen offener. „Sukzessive sollen in den kommenden Jahren auch ältere Jahrgänge hinzukommen, sobald die Kapazitäten es zulassen“, sagte Falko Droßmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Verteidigung in der SPD-Fraktion, der Merkur-Redaktion. Dabei solle der Wehrdienst aber weiter auf Freiwilligkeit beruhen, man wolle junge Menschen von der Bundeswehr “überzeugen”, nicht “zwingen”. Das deckt sich mit den im Wehrdienstmodernisierungsgesetz formulierten Plänen des Verteidigungsministeriums.
Fest steht, dass solange die Wehrpflicht nur ausgesetzt und nicht abgeschafft ist, ist gesetzlich weiterhin jeder 18- bis 45-jährige (im Verteidigungsfall bis zu 60-jährige) Mann wehrpflichtig. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann die Wehrpflicht wieder reaktiviert werden. Das heißt, dass im Fall eines Krieges alle Männer zwischen 18 und 60 wehrpflichtig sind und eingezogen werden können, egal ob sie Wehrdienst leisten mussten oder nicht. Und auch nicht Wehrpflichtige, also Frauen und Personen mit anderem Geschlechtseintrag, sowie Männer, die erfolgreich den Wehrdienst verweigert haben, können trotzdem im Kriegsfall herangezogen werden und für Versorgungsleistungen und Sanitätsdienste für das Militär und Zivilgesellschaft verpflichtend eingesetzt werden (nach ASG, Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz)).




