Wie EU-Sanktionen Kriegsgegner mundtot machen sollen

Kritik an Aufrüstung kann existenzbedrohend werden: Der Fall eines Berliner Journalisten zeigt, wie Staat und EU zunehmend zu harten Repressionsmitteln greifen.

Ausbau des Polizeiapparates durch neue Polizeigesetze, Vorbereitung der Bundeswehr auf Einsätze gegen Kriegsgegner im Inneren, wie zuletzt beim NATO-Manöver Red Storm Bravo in Hamburg, und Eingriffe in die Freiheit der Kultur, wie bei der Berlinale: Um die größte Aufrüstung seit dem zweiten Weltkrieg durchziehen zu können, setzt die deutsche Bundesregierung immer mehr auch auf Repressionen gegen Kriegsgegner. Bei dem Versuch, die Bevölkerung hinter den Aufrüstungsplänen zu versammeln, kommt neben den Möglichkeiten des deutschen Rechtssystems teilweise auch der Repressionsapparat der EU vermehrt zum Einsatz. So ist im Frühjahr ohne größeres Aufsehen der Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru bekannt geworden, dem im Zuge von EU-Sanktionen gegen Russland unter anderem seine Konten gesperrt wurden.

Existenz genommen wegen Berichterstattung zu Palästina?

Dass es überhaupt möglich ist, auch in Deutschland lebende Privatpersonen mit Sanktionen zu belegen war vielen vor dem Fall Huseyin Doğru gar nicht bewusst. Dem ehemaligen Betreiber der Online-Plattform „RED“ wurden im Rahmen des 17. Sanktionspaket der Europäischen Union im Mai 2025 unter anderem die Konten eingefroren und jegliche finanziellen Transaktionen und Vertragsabschlüsse verboten. Konkret bedeutet das, dass Doğru weder einer Beschäftigung nachgehen noch auf irgendeine andere Weise Geld verdienen darf, während sich gleichzeitig jede Person strafbar macht, die ihm Geld spendet oder Sachgüter schenkt. Gleichzeitig hat er durch die Einfrierung seiner Konten weder Zugriff auf Ersparnisse noch auf staatliche Hilfen. Diese bisher nicht zeitlich begrenzten Maßnahmen kann man also als eine direkte Bedrohung seiner gesamten Existenzgrundlage verstehen.
Das Gravierendste in diesem Fall: Doğrus wird nicht vorgeworfen eine konkrete Straftat begangen zu haben, die reine Anschuldigung der Verbreitung von Desinformationen im angeblichen „Interesse Russlands“ reicht aus um die Sanktionen zu rechtfertigen. Im Beschluss werden die Sanktionen mit der „Unterstützung der Russischen Föderation“ Begründet. Dabei ist aber nicht die Rede davon, dass auf „RED“ direkt russische Propaganda verbreitet werde, sondern dass die Berichterstattung die „Stabilität und Sicherheit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten untergraben“ würden, was wiederum im Interesse Russlands sei. Die Begründung dafür, Doğru jegliche Lebensgrundlage zu entziehen, basiert also einzig und allein darauf, dass die Berichterstattung sich gegen die Politik der herrschenden Klasse und seines Staates richtet. Das allein reicht, um eine Nähe zu Russland zu argumentieren. Noch absurder wird es an dem Punkt der Begründung, an dem ein konkretes Beispiel für der Berichterstattung herangezogen wird. Die Berichterstattung von RED über eine palästinasolidarische Besetzung an einer Universität, bei der es „Absprachen“ zwischen den Besetzern und RED gegeben haben soll und Bilder des „Vandalismus“ der Besetzer verbreitet wurden. Die lebensbedrohlichen Sanktionen gegen Doğru werden also im Endeffekt mit Fotos von Graffiti an Wänden einer Uni und den Basics des journalistischen Arbeitens begründet.

EU-Sanktionen als Wunderwaffe

Mit dieser Art der Repression müssen Kriegsgegner in Zukunft häufiger rechnen, denn die EU-Mitgliedstaaten bereiten sich darauf vor, das Sanktionsregime in Zukunft noch konsequenter durchsetzen zu können. So wurde im Januar vom Bundestag das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ verabschiedet. Das Gesetz soll gewährleisten, das es in Zukunft eine einheitliche Durchsetzung von Sanktionen in den Mitgliedstaaten gibt und hebt eine Reihe an Verstößen von dem Rang einer Ordnungswidrigkeit zu dem einer Straftat. Was allerdings alles als Sanktionsverstoß gewertet wird, bleibt dabei vage.
Dass EU-Sanktionen für die deutsche Bundesregierung ein dankbares Mittel der Repression ist hat sich auch beim Fall Doğru gezeigt. Auf kritische Fragen an das Außenministerium wurde immer wieder lediglich darauf verwiesen, dass der Beschluss der Mitgliedstaaten über das Sanktionspaket einstimmig war und dass es die Möglichkeit gebe, dagegen rechtlich vorzugehen. Diese rechtlichen Möglichkeiten sind in der Realität allerdings ein langer Rechtsweg in Brüssel, bei dem die Frage bleibt, wie eine sanktionierte Person mit gesperrten Konten das finanzieren soll. Repressionen gegen die eigene Bevölkerung über EU-Sanktionen durchzusetzen, sind für den deutschen Staat somit in zweierlei Hinsicht von Vorteil: Einerseits kann bei Kritik die Verantwortung auf die EU-Ebene abgeschoben werden, andererseits ist es für die von den Repressionen betroffenen Personen deutlich schwieriger dagegen rechtlich vorzugehen.

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