Während immer mehr Polizeibehörden der Bundesländer die Software von Palantir nutzen und die Pläne um die bundesweite Einführung konkreter werden, bastelte sich nun die Berliner Polizei innerhalb weniger Monate ein neues Polizeigesetz. Auch der hessische Verfassungsschutz verabschiedete eine Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes. Unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen den Terror und Rechtsextremismus“ bewaffnen sich damit die staatlichen Institutionen Schritt für Schritt bis an die Zähne mit Allem, was zur digitalen Überwachung gebraucht wird. Handys und Laptops eines jeden Einzelnen sollen nun durchsucht werden können und die Videoüberwachung wird ausgebaut.
Heimliche Überwachung in privaten Wohnungen
„Mit der heute vom Abgeordnetenhaus beschlossenen ASOG-Novelle bekommt Berlin eines der modernsten und konsequentesten Polizeigesetz in ganz Deutschland. (…) Der Einsatz moderner Technik entlastet unsere Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag sehr viel leisten. Sie erhalten klarere Befugnisse, bessere Werkzeuge und mehr Rückhalt.“ – so das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin vom 04.12.2025. Mit dem neuen Berliner Polizeigesetz (kurz „ASOG“) ist es der Polizei nun erlaubt, den öffentlichen Raum zu überwachen, auch mit Drohnen. Doch bei der Überwachung als solche bleibt es nicht – vielmehr sollen die Kameras mit Künstlicher Intelligenz so ausgestattet werden, dass sie Verhaltensweisen und Personen scannen können. Damit soll ein direkter Zugriff und die Festnahme von „verdächtigen“ Personen effektiver möglich werden. Ein jeder Einzelne kann durch die Kameras demnach identifiziert werden und die Aufnahmen mit anderen verglichen werden, um Personenprofile und Verhaltens- und Bewegungsmuster zu erstellen. Sollten sich für die Polizei verdächtige Personen ergeben, räumt das neue Gesetz darüber hinaus die Befugnis ein, heimlich in private Wohnungen einzudringen und Staatstrojaner auf privaten Endgeräten zu installieren. Diese sind dann in der Lage, Handys und Laptops samt Telefonkommunikation und privaten Nachrichten auszuspähen und zu verwenden.
Verfassungsschutz zieht mit
Auch der hessische Verfassungsschutz darf zukünftig verdeckt auf Handys und Laptops zugreifen. Die Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes „gebe dem Verfassungsschutz in angemessener und maßvoller Weise neue Instrumente an die Hand, um gegen die zahlreichen und akuter gewordenen Gefahren für die Demokratie anzugehen“, äußerte sich der Innenminister Poseck (CDU). Dieselbe Leier rund um die Erzählungen zur Verteidigung der Demokratie oder dem Kampf gegen Rechtsextremismus gilt es für den deutschen Staat nun so oft wie möglich zu wiederholen, um die immer aggressiveren Angriffe auf unsere Privatsphäre und Repressionen gegen kritische Stimmen rechtfertigen zu können. Jene Institution, die mit der verabschiedeten Regelabfrage im öffentlichen Dienst in Hamburg und damit einhergehenden faktischen Berufsverboten sich insbesondere gegen diejenigen richten, die sie in Frage stellen und die nicht zuletzt selbst seit ihrem Bestehen in rechtsextreme Netzwerke und rechten Terror verwickelt gewesen ist, nimmt sich also zynischerweise erneut raus den Kampf gegen Rechtsextremismus als Vorwand zu nehmen, um soziale Bewegungen und fortschrittliche Organisationen besser unterdrücken zu können. Wer selbst rechte Gewalttaten vertuscht und fördert, dem wird es mit diesen neuen Gesetzen offensichtlich nicht um die Bekämpfung von rechts gehen. Der deutsche Kapitalismus gesteht sich vielmehr immer offensichtlicher ein, dass die Fassade bröckelt und er zu einer umfassenderen Kontrolle greifen muss, um das System aufrechtzuerhalten und öffnet sich mit diesen Gesetzen neue Türen und Tore, um die Überwachung der Bevölkerung auf eine neue Stufe zu heben.




