Wie es zum Prozess gegen die „Ulm 5“ kam
Im September 2025 sollen fünf Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe „Palestine Action Germany“ in die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingedrungen sein und dort Einrichtungen sowie technisches Material beschädigt haben. Die Aktion richtete sich gegen die Beteiligung von Elbit an der Lieferung von Drohnentechnologie und Rüstungsgütern, die im Gaza-Krieg eingesetzt werden. Die fünf Beschuldigten – in der Öffentlichkeit als „Ulm 5“ bekannt – wurden festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft.
Seit April 2026 verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart im Hochsicherheitsbereich der Justizvollzugsanstalt Stammheim. Die Anklage umfasst Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und vor allem die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB; als strafverschärfend wird eine „antisemitische Motivation“ angeführt. Die Verteidigung beruft sich auf rechtfertigenden Notstand angesichts des Krieges in Gaza und bestreitet die Vorwürfe einer terroristischen Struktur.
Ein Verfahren unter Glas: Kritik an Staatsanwaltschaft und Gericht
Der Prozess in Stammheim ist von Beginn an von scharfer Kritik an der Verfahrensführung begleitet. Die fünf Angeklagten müssen die Verhandlungstage hinter einer hohen Glaswand verbringen, was vertrauliche Gespräche mit ihren Anwältinnen und Anwälten praktisch unmöglich macht. Bürgerrechtsorganisationen wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie sprechen von einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.
Die Vorsitzende Richterin lehnte wiederholt Anträge der Verteidigung ab, die Sitzordnung zu ändern oder die Kommunikation zu ermöglichen – obwohl am Tisch der Verteidigung offensichtlich Platz und Mikrofone für die Angeklagten vorhanden wären. Stattdessen begründete sie die Isolierung zeitweise mit „provokantem Verhalten der Verteidigung“ und „stillem Applaus“ aus dem Publikum. Beobachterinnen und Beobachter werfen der Richterin vor, das Verfahren systematisch zu verschleppen, durch überlange Pausen und frühe Sitzungsenden, und gleichzeitig die Untersuchungshaft zu verlängern.
Auch die Staatsanwaltschaft steht in der Kritik: Sie beharrt auf der Einstufung der Aktion als kriminelle Vereinigung mit antisemitischem Hintergrund, obwohl den Angeklagten keine Gewalt gegen Menschen vorgeworfen wird. International wird das Verfahren als „Schauprozess“ bezeichnet; irische Abgeordnete und EU-Parlamentarier haben in einem offenen Brief Bedenken hinsichtlich der Unschuldsvermutung, der Haftbedingungen und der Unparteilichkeit des Gerichts geäußert.
Staatsräson Israel – und die Kriminalisierung von Solidarität
Der Ulm-5-Prozess ist mehr als ein einzelnes Strafverfahren; er steht im Schatten der deutschen „Staatsräson Israel“. Diese Formel, 2008 von Angela Merkel deklariert, soll Deutschland und seine Regierungen zur bedingungslosen Unterstützung der Sicherheit Israels verpflichten. Es gibt darüber aber keinerlei gesetzliche Grundlage. In der Praxis führt das dazu, dass Kritik an der israelischen Kriegspolitik schnell mit dem Vorwurf des Antisemitismus belegt und solidarischer Protest strafrechtlich verfolgt wird. Der Protest gegen ein Rüstungsunternehmen wie Elbit und gegen Völkermord an den Palästinensern hat mit Antisemitismus nichts zu tun.
Im Gerichtssaal wird diese Staatsräson sichtbar: Der Hochsicherheitstrakt, einst für Terrorverfahren gebaut, wird nun für Aktivisten genutzt, die gegen Rüstungslieferungen protestieren. Die Gleichsetzung von Palästina-Solidarität mit Kriminalität sendet ein Signal: Widerspruch gegen die offizielle Linie wird nicht toleriert. Wie ein Verteidiger formulierte: „In diesem Prozess wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt.“
Wir fordern:
–Sofortige Herstellung fairer Verfahrensbedingungen: Aufhebung der Isolierung hinter Glas, Gewährleistung vertraulicher Kommunikation zwischen Angeklagten und Verteidigung, Zulassung von Beweisanträgen und vollständige Protokollierung.
–Feststellung der Befangenheit und Entfernung der Vorsitzenden Richterin aus dem Verfahren.
–Überprüfung der Untersuchungshaft: Unverzügliche Haftprüfung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der bisherigen Haftdauer.
–Entkriminalisierung von Protest: Einstellung der Anklage nach § 129 StGB, da keine terroristische Struktur vorliegt.
–Ende der Staatsräson Israel: Aufhebung der dogmatischen Verpflichtung zur bedingungslosen Unterstützung Israels, die Kritik und Solidarität mit den Opfern Gazas unter Strafe stellt.
–Transparente und unabhängige Beobachtung: Zulassung internationaler Prozessbeobachter, Pressefreiheit im Saal ohne willkürliche Beschränkungen.




