Es wird ungemütlich – ein reaktionärer Staatsumbau der Geheimdienste

Eine der wesentlichen Konsequenzen nach 1945 aus der Gewaltherrschaft der faschistischen Staatsform des kapitalistischen Wirtschaftssystems war in Deutschland die Verhinderung einer neuen Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Die Gestapo war beides in einem, Geheimdienst und exekutives Organ mit Polizeibefugnissen.

Eine der wesentlichen Konsequenzen nach 1945 aus der Gewaltherrschaft der faschistischen Staatsform des kapitalistischen Wirtschaftssystems war in Deutschland die Verhinderung einer neuen Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Die Gestapo war beides in einem, Geheimdienst und exekutives Organ mit Polizeibefugnissen. Im Gesetz über die Gestapo vom 10. Februar 1936 heißt es in Paragraph 7 „Verfügungen und Angelegenheiten der Geheimen Staatspolizei unterliegen nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte“. Damit stand die Gestapo über dem Gesetz, der faschistische Terror wurde von jeglicher Überprüfung durch die Justiz befreit. Dieses Gesetz war ein Freibrief für willkürliche Verhaftungen, Gefangennahme und die Erpressung von Geständnissen durch Folter. Nicht dass, das nicht schon vorher stattgefunden hätte. Doch nun waren der terroristischen Willkürherrschaft des Staatsapparats keine Schranken mehr gesetzt.

Unter Aufsicht der Militärgouverneure der USA, Großbritanniens und Frankreichs wurden in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Punkten übernommen, welche langfristig die Gefahr eines militaristischen deutschen Imperialismus verhindern sollten. Eine Maßnahme waren gesetzliche Regelungen zur Verhinderung einer starken Zentralregierung mit einer Geheimen Staatspolizei als Werkzeug, welche mit terroristischen Mitteln die Bevölkerung zur Kriegstüchtigkeit zwingen kann. Mit dem am 12. August vom Bundeskabinett unter Leitung von Vizekanzler Lars Klingbeil beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts wird ein weiterer Schritt zur Überwindung der vormaligen gesetzlichen Restriktionen, hin zu einem reaktionären Staatsumbau, getan.

Simon Weiler

Laut Bundesregierung stellt der Gesetzesentwurf „die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte dar“. Immerhin hat der Gesetzentwurf einen Umfang von 700 Seiten. Ausgearbeitet wurde er von dem für den Auslandsgeheimdienst BND zuständigen Kanzleramt und dem Innenministerium, zuständig für den Verfassungsschutz genannten Inlandsgeheimdienst, in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Kanzleramtschefin Nina Warken forcieren die Aufgabenerweiterung des staatlichen Überwachungsapparats. Die Geheimdienste sollen aktiv eingreifen können, nicht mehr nur Informationen sammeln. Doch diese Einschränkung der Geheimdienste war von den westlichen Siegermächten so gewollt, um die Schaffung einer neuen Gestapo zu verhindern. Aus genau diesem Grund wurde das sogenannte Trennungsgebot zwischen ermittelnden Geheimdiensten und der ausführenden Polizei postuliert. Ausschließlich der Polizei wurde das staatliche Gewaltmonopol zur Durchsetzung staatlicher Interessen zugestanden.

Überwachung, Bespitzelung, Erstellung von Personenprofilen

Profane Nachrichtenermittlung und Bespitzelung von Regierungsgegnern ist der Bundesregierung nicht mehr genug. Die Auflagen der Siegermächte werden als hinderlich empfunden, deutsche Geheimdienste sollen künftig auch »operativ Handeln« dürfen. Dazu gehört das Hacken von privaten Videokameras, Smartphones, Computern und Rechenzentren unter Einsatz von Staatstrojanern. Durch das Recht auf Manipulation von Daten und Warenlieferungen wird den Geheimdiensten die juristische Freigabe erteilt, Beweismittel zu verändern und Tatvorwürfe zu konstruieren, mit selbstproduzierten oder verfälschten Beweismitteln. In der Pressemitteilung 147 vom 12. August nennt die Bundesregierung einige Beispiele für zukünftige Jobs des BND „gezieltes Eindringen in IT-Systeme“, „Abschalten oder Unbrauchbarmachen von Servern“, „Fertigung zu sabotieren“, sprich Sabotage von Industriebetrieben.

Personaldaten können vom Verfassungsschutz laut Gesetzentwurf nach Belieben bei Universitäten, Finanzämtern, Sparkassen oder Gerichten abgefragt werden. Schutz von Geheimnisträgern wie Ärzten und Rechtsanwälten vor dem Ausspionieren wird als eine altmodische Rechtsauffassung betrachtet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung äußert Befürchtungen hinsichtlich des Eingriffs in das Patientengeheimnis. Gesagt werden muss jedoch auch, dass die Geheimdienste schon vor einiger Zeit eine neue Form der Massenüberwachung für sich entdeckt haben. Durch den Ankauf personenbezogener Daten aus Werbedatenbanken über kommerzielle Datenhändler werden in großem Umfang Datenspuren ausgewertet, welche Menschen bei Internetaktivitäten hinterlassen. Das umfasst Standortdaten, Informationen aus sozialen Netzwerken und öffentlichen Registern, die Nutzung von Apps etc. Mit diesen Daten werden automatisiert Personenprofile über häufige Aufenthaltsorte, persönliche Interessen, sexuelle Vorlieben, religiöse oder politische Einstellungen erstellt. Hinzu kommt neu das Recht, biometrische Daten mit Bildern aus Social-Media Kanälen abzugleichen. Zudem wird die Vorratsdatenspeicherung über eine Zeitspanne von zwölf Monaten legalisiert.

Datenmanipulation, Sabotage, Waffeneinsatz

Zur Amtseinführung von Martin Jäger, Präsident des Bundesnachrichtendienstes am 11. September vergangenen Jahres sagte Bundeskanzler Friedrich Merz „Wir wehren in Deutschland inzwischen täglich hybride Angriffe gegen unsere Infrastruktur ab, Sabotageakte, Spionage, Desinformationskampagnen“. Genau diese Mittel soll der BND in Zukunft ebenfalls anwenden können. Datenmanipulation, Sabotage, Sturz von Regierungen, sogar der Einsatz von Waffen wird den Geheimdiensten – unter gewissen Auflagen – erlaubt. Doch wer erfährt überhaupt von möglichen Verstößen gegen die Auflagen? Das Parlamentarische Kontrollgremium und die Bundesdatenschutzbeauftragte jedenfalls nicht, die Überwachung der Geheimdienste soll in Zukunft nicht mehr in erster Linie durch das Parlament sondern durch eine Bundesbehörde mit dem Namen »Unabhängiger Kontrollrat« erfolgen. Unabhängig heißt in diesem Fall, unabhängig von parlamentarischer Aufsicht.

„Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei“, kritisiert Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. Damit werde ignoriert, dass die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei eine Lehre aus der »dunkelsten Zeit« in Deutschland gewesen sei. „Zu viele Überwachungsmöglichkeiten von unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern führen zu Freiheitseinschränkungen, die wir erst realisieren, wenn es zu spät ist“, befürchtet Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesdatenschutzbeauftragte. Der von der SPD abgesetzte, ehemalige Chef des Brandenburger Amtes für Verfassungsschutz, Jörg Müller beanstandet die Legalisierung von Wohnungseinbrüchen durch den Verfassungsschutz: „Das ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe überhaupt“.

Verfassungsschutz als kriminelle Organisation

Echte Geheimdienste – wie von Bundesinnenminister Dobrindt gefordert – hatten wir schon immer, wenn auch deren operative Handlungen früher noch als kriminell bezeichnet werden durften. 1978 sprengten GSG-9 und Verfassungsschutz mit einer Bombe ein Loch in die Mauer der Justizvollzugsanstalt Celle. Mit dieser Geheimoperation sollte ein Informant in die Rote Armee Fraktion eingeschleust werden. Dem Häftling Sigurd Debus wurden Ausbruchswerkzeuge untergeschoben und ein Fluchtfahrzeug bereitgestellt, in dem ein gefälschter Pass lag, der auf seinen Namen lautete. Im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit dieser verdeckten Aktion, waren der damalige FDP-Bundesinnenminister Werner Maihofer und der CDU-Ministerpräsident Ernst Albrecht in den Kreis der Mitwisser einbezogen. Der spätere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch erklärte gegenüber der Öffentlichkeit, dass auch ein Sprengstoffanschlag durchaus ein »nachrichtendienstliches Mittel« sein könne.

Während in Regierungskreisen kein Rechtsbewusstsein herrscht, fühlen sich Beamte des Verfassungsschutz im rechtsradikalen Umfeld zu Hause. 2003 scheiterte das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD, da die Parteiführung in erheblichen Umfang aus Agenten und Zuträgern des Verfassungsschutzes bestand. Das Bundesverfassungsgericht attestierte der NPD »fehlende Staatsferne«, man könnte auch sagen, die Partei wurde durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gesteuert. Das wiederholte sich dann mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Dieses mal ist es nicht nationalsozialistische Propaganda, sondern schlicht und einfach Mord. Die Beziehungen zwischen der Mörderbande NSU und dem Verfassungsschutz sind bis heute nicht umfangreich aufgeklärt. Dokumentiert ist, dass ein Klein Adolf genannter Beamter des Verfassungsschutz bei der Tötung von Halit Yozgat anwesend war.

Bundesnachrichtendienst mit brauner Vergangenheit

Dem Auslandsgeheimdienst BND wird es künftig in bestimmten Fällen erlaubt sein, im Inland tätig zu werden. Nach Gesetzeslage ist die Tätigkeit des BND bisher auf das Ausland beschränkt. Das der Bundesnachrichtendienst sich nie daran gehalten hat, zeigen Skandale wie die durch Edward Snowden aufgedeckte Tatsache, dass der gesamte Daten- und Nachrichtenverkehr am für Europa zentralen Internetknoten in Frankfurt durch den Nachrichtendienst abgegriffen wurde. Der BND ist 1956 aus einer vom CIA geförderten Geheimorganisation des ehemaligen Generalmajors der Wehrmacht und Leiters der Spionageabteilung »Fremde Heere Ost«, Reinhard Gehlen hervorgegangen. Als erster Präsident des BND rekrutiert er bevorzugt Gesinnungsgenossen aus Gestapo- und SS. Für die Bundesregierung unter Konrad Adenauer wurden rechtswidrig politische Gegner im Inland ausspioniert und versucht, diese zu Fall zubringen. Zu den Opfern des BND zählte u.a. der Intendant des Nordwestdeutschen Rundfunks, der SPD-Parteivorstand und sogar die Schwesterorganisation, das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit deren Vizepräsidenten Albert Radke gelang es Reinhard Gehlen, einen eigenen Spion in der Leitung des Verfassungsschutz zu installieren, welcher an ihn persönlich berichtete.

Kriegsvorbereitung erfordert Abbau von Bürgerrechten

Noch unterliegen die Handlungen der bundesdeutschen Geheimdienste formal den bürgerlichen Gesetzen, im Unterschied zur Staatssicherheit der DDR und der Gestapo der faschistischen Terrorherrschaft. Festnahmen sind weiterhin nur durch die Polizei möglich, Freiheitsentzug muss richterlich angeordnet werden. Inwieweit sich BND und Verfassungsschutz tatsächlich an die gesetzlichen Vorgaben halten, ist schon aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu bezweifeln. Mit der Gesetzesvorlage erhalten die Geheimdienste erstmals seit 1945 bzw. seit 1990 polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärte: „Was die Regierung hier beschlossen hat, ist ein Schritt hin zu einer Art Geheimpolizei mit überbordenden Kompetenzen. Die Regierung steuert gezielt in den autoritären Überwachungsstaat“. Niels-Olaf Lüders, BSW-Fraktionsvorsitzender in Brandenburg nennt den Kabinettsbeschluss ein „weiteres Puzzleteil im autoritären Umbau unseres Staates. Ein Umbau, der von der politischen Mitte vorangetrieben wird und der mit dem verantwortungslosen Ziel, Deutschland kriegstüchtig zu machen, verbunden ist“.

Schon im Dezember letzten Jahres wurde dem Geheimdienst der Bundeswehr, dem Militärischen Abschirmdienst MAD und den Feldjägern mehr Handlungsspielraum zugestanden. Beispielsweise zur Personenfeststellung und Durchsuchung von verdächtigen Personen in Sichtweite einer Bundeswehr-Einrichtung. Das können auch Kriegsgegner sein, welche Bundeswehrmanöver in vorübergehend gesperrten Sicherheitsbereichen des öffentlichen Raums beobachten. Es wird ungemütlich. Aufgrund der sich zuspitzenden allgemeinen Krise des kapitalistischen Wirtschaftssystems, insbesondere der konkreten Schwierigkeiten des deutschen Kapitals Extraprofite zu erzielen, werden die Klassenauseinandersetzungen zunehmen. Die Bevölkerung wird die, seitens des Kapitals und der Regierung vorgesehene Krisenlösung – Sozialkahlschlag und Kriegsvorbereitung –, nicht widerspruchslos hinnehmen. Mit der aktuellen Gesetzesvorlage bereitet sich der Staat auf die Unterdrückung von Widerstandsaktionen vor.

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