Dieser soll die „Migrationswende“ auf europäischer Ebene konsequent durchsetzen und Abschiebungen innerhalb der gesamten EU erleichtern. Nun muss das EU-Parlament dem Pakt noch zustimmen, um den Weg für die insgesamt drei beschlossenen Verordnungen freizumachen, die dann ab Mitte 2026 gelten sollen. Nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni 2024 werden die Pläne für die brutale Abschiebepraxis aller europäischen Länder damit weiter ausgebaut. Die neuen Regelungen umfassen eine Vielzahl von Angriffen, die schnellere Grenzverfahren und die Einführung von Haftzentren vorsehen. Die Abschottung Europas erreicht damit eine neue Stufe und Schutzsuchenden wird auf grausamste Weise das Recht auf Asyl faktisch verwehrt.
Umfassende Abschiebungen
Die Einigung beinhaltet unter anderem die Ausweitung von Ländern, die als sichere Herkunftsländer eingeordnet werden. Dazu zählen Länder wie Kosovo, Bangladesh, Kolumbien, Ägypten, Tunesien, Indien und Marokko. Asylanträge von Geflüchteten aus jenen Ländern können damit einfacher und „effizienter“ abgelehnt und in diese Länder umfassend abgeschoben werden. Darüber hinaus wurden neben den „sicheren Herkunftsländern“ nun auch europaweit „sichere Drittstaaten“ geschaffen, in die Asylbewerber unabhängig ihrer Herkunft abgeschoben werden können. Dies soll demnach auch für Geflüchtete gelten, die z.B. durch Familienangehörige oder einem vorherigen Aufenthalt keine Verbindung zu jenem Land haben. Um die Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU „gerechter“ zu verteilen, sieht der neue Solidaritätspool vor, dass 21.000 Geflüchtete umgesiedelt werden sollen. „Weniger belastete“ Staaten sollen zudem verpflichtet werden, Solidaritätsmaßnahmen in Form von Geldbeiträgen in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro für den Pool bereitzustellen.
Einführung von Haftzenten
Um diese Abschiebungen zukünftig schneller ermöglichen zu können, sollen außerhalb der EU-Grenzen sogenannte „return hubs“ (Rückkehrzentren) geschaffen werden. Darin sollen Geflüchtete, dessen Asylgesuch abgelehnt worden ist, bis zur Abschiebung untergebracht werden bzw. ohne zeitliche Begrenzung so lange untergebracht werden können, bis über den Asylantrag entschieden wurde. Ziel ist es dabei zu vermeiden, dass Asylsuchende in andere europäische Länder einreisen, um dort erneut ein Asylantrag zu stellen. Dafür ist geplant, die Abweisung eines Asylantrages eines Landes für jedes Land innerhalb des gesamten Schengenraum anerkennen zu lassen, sodass keine Möglichkeiten mehr bestehen, weitere Asylanträge zu stellen.
Sanktionen und schutzlose Auslieferung
Laut der Einigung soll der Druck auf abgelehnte Asylbewerber massiv erhöht werden. Dafür sollen abgelehnte Asylbewerber verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu zählt das unverzüglich Einreichen jeglicher Dokumente zur Personenidentifikationen und die Pflicht, für die Behörden jederzeit erreichbar zu sein. Bei „mangelnder Kooperation“ sieht der Entwurf massive Leistungskürzungen, die Beschlagnahme von Dokumenten oder gar Haftstrafen vor. Dafür sollen zudem die Gründe für eine Inhaftierung erweitert und die Haftzeiten als solche verlängert werden.




