Vor wenigen Wochen bewarb sich Deutschland um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Neben den fünf ständigen Mitgliedern werden alle zwei Jahre zehn weitere Staaten in das wichtigste Gremium der UNO gewählt.
Deutschland verfolgte mit seiner Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat das Ziel, als wichtiges europäisches Land an globalen Sicherheitsentscheidungen teilzunehmen. Über diesen Sitz wollten die deutschen Imperialisten eine aktivere Außenpolitik im Interesse des deutschen Kapitals machen. Außenminister Wadephul hatte vor der Konferenz aller deutschen Botschafter am 8. September 2025 konstatiert: „Deutschland gehört als eines der zentralen europäischen Gewichte an diesen Tisch.“ Das sei nötig, „weil wir in dieser Welt Außenpolitik gestalten wollen“ – „und weil dies unserem Interesse entspricht“. Weil „gerade in einem immer raueren geopolitischen Klima“ – „die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat Zugänge zu Entscheidungen, Formaten und Informationen“ biete, „die auch Jahre nach unserer Mitgliedschaft geöffnet bleiben“.
Die Bewerbung der Bundesrepublik endete jedoch mit einer Niederlage für die Merz-Regierung. Während Österreich und Portugal die notwendige Unterstützung erhielten, verfehlte Deutschland die erforderliche Stimmenzahl deutlich. Für die Bundesregierung war dies ein empfindlicher Rückschlag. Wie kommt es, dass ein Staat, der vorgibt, an vorderster Front das Völkerrecht zu verteidigen, internationale Unterstützung verliert?
Die Antwort vieler Staaten fiel deutlich aus: Deutschlands Haltung im Nahen Osten hat erheblich zu dem schlechten Ergebnis beigetragen. Deutschland pfeift auf das Völkerrecht. Gleichzeitig kann man sich auch fragen, was dieses Völkerrecht heute überhaupt noch wert ist – schließlich wird es ständig und überall missachtet. Doch es lohnt sich, einen Blick auf die Geschichte des Völkerrechts zu werfen, um zu sehen, dass auch dieses ein Ergebnis des Klassenkampfes war, dass im Kampf um Frieden einen Nutzen haben kann.
Der Völkerbund
Die erste internationale Organisation, die so etwas wie ein Völkerrecht schützen wollte, war der Völkerbund. Dieser entstand jedoch nicht einfach aus dem Wunsch nach Frieden. Sie entwickelte sich unter den Bedingungen tiefgreifender gesellschaftlicher Erschütterungen. Nach der Oktoberrevolution 1917 erklärte die neue Sowjetregierung den Austritt aus dem Krieg. Auch in Deutschland wuchsen Massenstreiks und Demonstrationen und die Matrosenaufstände von Kiel und Wilhelmshaven erschütterten das Kaiserreich. Millionen Arbeiter und Soldaten wollten Frieden und soziale Veränderungen. Die Novemberrevolution von 1918 beendete schließlich die Herrschaft des Kaisers.
Für die herrschende Klasse Europas und der USA stellte diese Entwicklung eine enorme Gefahr dar. Der Krieg war durch die Bevölkerung beendet worden. Um diese Bewegung nicht weitergehen zu lassen, benötigte man eine scheinbare Alternativesollte verhindert werden, dass sich revolutionäre Bewegungen weiter ausbreiteten. Der Einfluss der Sowjetunion sollte im Keim erstickt werden. Mit dem Versailler Vertrag und der Gründung des Völkerbundes sollte eine neue internationale Ordnung geschaffen werden. Offiziell sollte der Völkerbund Konflikte friedlich lösen und zukünftige Kriege verhindern. In der Praxis spiegelte die Organisation jedoch die Machtverhältnisse ihrer Zeit wider. Die Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg war eine Antwort auf die Angst vor Revolutionen und der Sowjetunion.
Die führenden imperialistischen Staaten dominierten die Institution. Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan verfügten über eine gesonderte Stellung im Völkerbundrat. Gleichzeitig wurden die ehemaligen deutschen Kolonien unter ihrer Aufsicht neu verteilt. Das nationale Selbstbestimmungsrecht wurde dort anerkannt, wo es den Interessen der Großmächte entsprach, und missachtet, wo es diesen Interessen entgegenstand. Mit dem Eintritt der Sowjetunion 1934 standen sich im Völkerbund zwei antagonistische Systeme gegenüber. Dieser Schritt war kein Ausdruck eines plötzlichen Vertrauens in die imperialistischen Großmächte, sondern eine Reaktion auf die sich zuspitzende internationale Lage. Mit dem Machtantritt der NSDAP in Deutschland wuchs die Gefahr eines neuen Krieges. Die Sowjetmacht befürchtete, dass die kapitalistischen Staaten Europas erneut bereit sein könnten, mit Deutschland zu paktieren oder dessen Aggression nach Osten zu lenken, um die Sowjetunion zu schwächen oder gar zu zerschlagen. Die Mitgliedschaft im Völkerbund war deshalb vor allem ein Mittel des eigenen Schutzes.
Der Zweite Weltkrieg und die Gründung der Vereinten Nationen
Der Zweite Weltkrieg stellte das endgültige Scheitern der Zwischenkriegsordnung dar. Nach der Niederlage des Faschismus entstand 1945 die Organisation der Vereinten Nationen. Anders als nach dem Ersten Weltkrieg waren die internationalen Kräfteverhältnisse nun grundlegend verändert. Mit der Sowjetunion war eine sozialistische Großmacht entstanden, die entscheidend zur Niederlage Hitlerdeutschlands beigetragen hatte. Gleichzeitig waren die USA zur dominierenden kapitalistischen Großmacht aufgestiegen. Diese neuen Kräfteverhältnisse spiegelten sich in der Struktur der UNO wider: Die fünf Siegermächte erhielten einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat und ein Vetorecht. Damit musste anerkannt werden, dass internationale Politik nicht losgelöst von realen Machtverhältnissen funktioniert.
Mit dem Beginn des Kalten Krieges wurde die UNO zu einem zentralen Schauplatz der Auseinandersetzung zwischen sozialistischem und kapitalistischem Lager. Die Sowjetunion nutzte die Organisation, um ihre Sicherheit zu verteidigen und antikoloniale Bewegungen zu unterstützen. Sie setzte ihr Veto zugunsten der antikolonialen Befreiungsbewegungen ein. So fanden zahlreiche Befreiungsbewegungen in Asien, Afrika und Lateinamerika in der UN eine Plattform.
Mit dem Niedergang der Sowjetunion veränderten sich die internationalen Kräfteverhältnisse erneut grundlegend. Die Vereinigten Staaten gingen als Supermacht aus dem Kalten Krieg hervor. Es wurde von einer „neuen Weltordnung“ gesprochen.
Völkerrecht als Errungenschaft des Klassenkampfes
Die Geschichte des Völkerbundes und später der Vereinten Nationen zeigt, dass auch so abstrakte Rechte wie das Völkerrecht Errungenschaften sind, die nur zustande kamen, weil auf der internationalen Bühne ein anderes System aufkam, das sich zum Ziel gemacht hatte, Krieg und Imperialismus ein Ende zu machen. Es ist kein Zufall, dass sich das moderne Völkerrecht mit der UN-Charta nach den beiden verheerenden imperialistischen Weltkriegen entwickelt hat. Doch das Völkerrecht bleibt aufgrund der Kräfteverhältnisse heute an vielen Stellen ein leeres Recht, das fast schon überholt wirkt.
Natürlich ist das Völkerrecht kein Garant für Frieden, denn nur wenn aus Rechten auch einzuhaltende und verklagbare Pflichten werden, haben sie einen Boden. Um das zu verhindern, wird im Völkerrecht unterschieden zwischen einklagbaren Rechten, sollte der Staat der Erfüllung seiner Pflicht nicht nachkommen, womit völkerrechtliche Verträge gemeint sind, und dem sogenannten Soft Law. Zu letzterem gehören die Sustainable Developments Goals (kurz SDGs), die in der Regel nicht einklagbar sind. Zu den SDGs gehören die Bekämpfung der Armut, Ernährungssischerheit, Recht auf Gesundheit und Bildung oder Geschlechtergerechtigkeit. Die Staaten müssen bei Missachtung keine Konsequenzen fürchten. Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurden (ebenfalls Ausdruck der damals ganz anderen Kräfteverhältnisse) einige Teile der sowjetischen Verfassung von 1936 – der fortschrittlichsten Verfassung der Welt – aufgenommen. Jedoch enthielt die sowjetische Verfassung als Verfassung eines sozialistischen Staates nicht einfach nur leere Rechte: Sie verpflichtete den Staat, als Garant für diese Rechte auch die materiellen Voraussetzungen dafür zu schaffen und es damit mit Inhalt zu füllen. Und auch heute sehen wir: Ein Recht auf Arbeit bringt wenig, wenn es keine Arbeitsplätze gibt. Reisefreiheit bringt wenig, wenn man kein Geld hat, um zu reisen. Auch in Staaten, in denen beispielsweise eine allgemeine Schulpflicht gilt, hängt die Bildung vom Portemonnaie der Eltern ab. Und auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist eine Farce, wenn Bomben fallen, die von den größten imperialistischen Mächten produziert wurden und es auf der Weltbühne keine Kraft gibt, die dem etwas entgegensetzen könnte oder wollte.
Das Völkerrecht bleibt leer, wenn es keine Kraft gibt, die auf seiner Einhaltung besteht. Doch wenn in Italien hunderttausende Arbeiter und Jugendliche streiken und protestieren, dabei selbstverständlich davon sprechen, dass in Gaza ein Genozid passiert und darauf bestehen, dass ihre Regierung die Beihilfe dazu unterlässt, dann wird Völkerrecht zum Druckmittel.
Die Krise der „regelbasierten Ordnung“
Deutschland beruft sich dort, wo es ihm nützt, regelmäßig auf Menschenrechte und internationales Recht. Gleichzeitig unterstützt es militärische Interventionen, befeuert Kriege, oder Bündnispartner, deren Handlungen selbst unter völkerrechtlicher Kritik stehen. So beispielsweise bei Staaten, die Menschenrechte mit Füßen treten. Deutschland verfolgt als imperialistische Macht eigene Interessen. Die Bundesrepublik benötigt Absatzmärkte, Investitionsmöglichkeiten, Rohstoffe und politischen Einfluss. Außenpolitik dient nicht moralischen Prinzipien, sondern ökonomischen und strategischen Zielen. Wo das Völkerrecht diesen Interessen dient, wird es verteidigt. Wo es ihnen entgegensteht, wird es relativiert oder ignoriert. Das erleben wir gerade im Nahen Osten: Die Bundesregierung hält trotz zahlreicher internationaler Vorwürfe wegen schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht an ihrer Unterstützung Israels fest. Doch anstatt das Völkerrecht abzuschreiben, gilt es, eine Kraft aufzubauen, die Druck aufbauen und auf seiner Einhaltung bestehen kann. Auch wenn Errungenschaften und Rechte zunächst leere Hüllen sind – es liegt an uns, sie mit Inhalt zu füllen und das Völkerrecht zu nutzen, um die Machenschaften des deutschen Imperialismus anzuprangern.




