Schon in den letzten Monaten hatten Teile der Bundesregierung immer wieder durchscheinen lassen, dass wir ihnen als Beschäftigte in den Betrieben – vor allem die jungen Kolleginnen und Kollegen – viel zu wenig arbeiten und die Zeiten des angeblichen Luxus und der „Lifestyle-Teilzeit“ nun vorbei sein. Erst zu Beginn dieses Jahres wünschte sich der Bundeskanzler Merz (CDU) schließlich auch die vollkommene Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes, hetzte gegen Kolleginnen und Kollegen in Teilzeitbeschäftigung und warb für die Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Dass die Regierung nun im ersten Schritt den hart erkämpften 8-Stunden-Tag abschaffen will, ist erst der Anfang einer langen Reihe an Angriffen, die unter der aktuellen Regierung noch auf uns Beschäftigte und Jugendliche zukommen werden.
Doch was wissen wir bisher genau? Und warum sprechen alle nicht nur von der Abschaffung des 8-Stunden-Tag, sondern schon von einer Einführung der 73,5 Stunden-Woche?
Bas hat bisher keine genauen Angaben zu den Reformplänen bekannt gegeben, sondern immer wieder auf die Einbringung der Reform in den Bundestag für Juni 2026 angekündigt. Klar ist aber, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2019 Anlass bzw. Grundlage für die Reformpläne der Bundesregierung sein werden. Unter dem Deckmantel einer entsprechenden Regelung für die Einführung von Arbeitszeiterfassungssystemen von Beschäftigten will die Regierung eine Reform zur Erhöhung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit vornehmen, denn die EU-Arbeitszeitrichtlinie handhabt einige Vorschriften und Arbeitszeitregelungen deutlich weitgefasster als das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 bis maximal 10 Stunden in Ausnahmefällen ist dort nicht erwähnt, geschweige denn eine feste wöchentliche Höchstarbeitszeit. Laut der Richtlinie sollen zwar 48 Wochenstunden nicht überschritten werden, jedoch kann die Arbeitszeit temporär erhöht werden, solange man im Jahresdurchschnitt von 12 Monaten nicht insgesamt auf eine höhere Wochenarbeitszeit kommt. Also: Durch eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes auf die Standards der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist es möglich, teilweise deutlich mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten bzw. fällt es dem Arbeitgeber leichter, uns Arbeitswochen von deutlich über 48 Wochenstunden aufzutragen bzw. uns dazu zu zwingen, sollte diese Reform durchgehen.
Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt, Juristen aus dem Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, haben hierzu eine Vorrechnung vorgenommen, die aufzeigen soll, zu wie vielen Wochenstunden uns die Arbeitgeber im Zweifel zwingen können, wenn solche Regelungen – wie sie die Arbeitszeitrichtlinie vorsieht – durchkommen: Gehen wir davon aus, ein Tag hat 24 Stunden, 11 Stunden sind davon Ruhezeit und ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine Pause vorgesehen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht noch einen Ruhetag pro Woche vor, welcher bei einer 7-Tage-Woche entsprechend abzuziehen wäre. Nach der Rechnung wäre es möglich 12,15 Std. pro Tag, also knapp 73,5 Std. pro Woche zu arbeiten.
Die Gewerkschaften haben bereits Widerstand gegen die geplante Reform angekündigt. Es ist nun auch unsere Pflicht, gemeinsam mit den Kolleginnen über die geplante Reform zu diskutieren und sie für die Kämpfe für den Erhalt des 8-Stunden-Tags und gegen die Einführung einer 73,5-Stunden-Woche zu mobilisieren!




