Die Bosse schlagen eine 20-monatige Lohnstagnation vor und bieten anschließend eine Lohnerhöhung an, die deutlich unter der Inflationsrate liegt und lediglich sechs Monate lang gelten soll. Gleichzeitig legen sie eine Reihe von Forderungen zur Kostensenkung auf den Tisch, die zulasten der Beschäftigten gehen. Die Antwort auf eine solche Unverschämtheit liegt auf der Hand: STREIK!
Die zweite Runde der Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie wurde am 27. Oktober in Baden-Württemberg, Bayern, im Tarifgebiet Küste sowie in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen fortgesetzt.
Am 28., 29. und 30. Oktober sollten die Verhandlungen in den Tarifgebieten Mitte, Thüringen, Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt und schließlich Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim fortgesetzt werden.
Kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Kapitulation!
In der zweiten Verhandlungsrunde wurde im Tarifgebiet Küste das erste Angebot vorgelegt (siehe Kasten). Die Bosse der Metallindustrie legten jedoch nicht nur kein Angebot vor, das die Lebensbedingungen der Metallarbeiter verbessern könnte. Vielmehr traten sie mit einer Reihe von Forderungen an den Verhandlungstisch, die eine weitere Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen nach sich ziehen würden.
Es dürfte kaum ein Zufall sein, dass die Kapitalseite ausgerechnet in diesem Tarifgebiet als Erste ein derart schlechtes Angebot vorlegte. Schließlich hatte der VW-Konzern Ende September zehn Tarifverträge in Niedersachsen gekündigt.
Der IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger und Daniela Cavallo, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats (GBR), hatten sich zuvor mit vermeintlich kämpferischen Ankündigungen wie „Unsere Reaktion wird sehr hart ausfallen“ und „Dieser Winter wird knallhart werden“ zu Wort gemeldet. Dennoch halten sie die VW-Beschäftigten seit mehr als einem Monat hin. Da könnten sich die Metallunternehmer gedacht haben: „Versuchen wir unser Glück doch zuerst einmal hier.“
Gröger, der zugleich Verhandlungsführer der IG Metall ist, kritisierte das Angebot in seiner ersten Stellungnahme. Die Wunschliste der Kapitalseite sei lang, während ihre Angebote unzureichend seien. Sie fordere mehr Ausnahmen und neue Verpflichtungen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Dieses Ungleichgewicht werde die Gewerkschaft nicht akzeptieren.
Auch wir sind der Auffassung, dass dieses unausgewogene Angebot unter keinen Umständen angenommen werden darf.
Denn es handelt sich um weit mehr als einen bloßen Vorschlag: Es ist der Versuch, die Beschäftigten zur Kapitulation zu zwingen.
Was beinhaltet das Angebot?
Die Metallunternehmer fordern eine Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags von 26 Monaten. Der Vertrag soll im November 2026 beginnen und am 31. Dezember 2028 auslaufen.
Obwohl die Kapitalseite eine derart lange Laufzeit verlangt, will sie eine tabellenwirksame Lohnerhöhung, die sich dauerhaft auf die Löhne auswirkt, erst zum 1. Juli 2028 gewähren. Das bedeutet zunächst einmal 20 Monate ohne tabellenwirksame Lohnerhöhung – und damit einen erheblichen Reallohnverlust über diesen Zeitraum. Die anschließende Erhöhung, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit gelten soll, beträgt gerade einmal 1,3 Prozent. Und das in einer Zeit, in der die Inflationsrate bei 3,3 Prozent liegt!
Das bieten die Bosse an:
Einmalzahlung Mitte 2027: Im Juli 2027 soll eine Einmalzahlung in Höhe von einem Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts je Tarifgebiet geleistet werden. Die Zahlung ist automatisch differenzierbar und damit nicht für alle Beschäftigten garantiert.
Tabellenwirksame Lohnerhöhung: 1,3 Prozent zum 1. Juli 2028.
Laufzeit: 26 Monate, bis zum 31. Dezember 2028.
Das verlangen die Bosse zusätzlich:
Mehr Differenzierung: Die automatische Differenzierung soll ausgeweitet und dauerhaft verankert werden.
Krankenstände: Eine tarifvertragliche Verpflichtung zu Verhandlungen über Krankenstände und Maßnahmen zur Senkung der Krankheitskosten.
Künstliche Intelligenz: Eine tarifvertragliche Verpflichtung zu Verhandlungen über den Einsatz künstlicher Intelligenz.
Betriebliches Instrument: Einführung eines unternehmensbezogenen Instruments zur Kostensenkung, das zugleich Investitionen, Innovationen, Standorte und Arbeitsplätze sichern soll.
Wer das vorgelegte Angebot liest, könnte nun einwenden: „Aber im Juli 2027 soll doch eine Einmalzahlung in Höhe von einem Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts ausgezahlt werden.“ Doch im Angebot steht ausdrücklich, dass diese Zahlung „automatisch differenzierbar“ sein soll.
Es bedarf keiner langen Überlegung, um zu erkennen, was das bedeutet: Die Tarifvertragsparteien sollen eine bestimmte Gewinnmarge festlegen. Unternehmen, die unterhalb dieses Wertes bleiben, zahlen keinen Cent; Unternehmen, die darüber liegen, leisten je nach Höhe ihrer Gewinnmarge eine Prämie. Kurz gesagt: Die vermeintliche Einmalzahlung wird lediglich pro forma angeboten und dürfte ohnehin nur einem begrenzten Teil der Beschäftigten zugutekommen.
Das also sind die Zugeständnisse, zu denen sich die Kapitalseite angeblich „bereit erklärt“. In Wirklichkeit läuft ihr Angebot für Millionen von Lohnabhängigen auf einen jahrelangen Lohnstillstand hinaus – und damit auf eine weitere Senkung der Reallöhne.
„Differenzierung“
Hinzu kommen die Forderungen der Metallunternehmer an die Beschäftigten. Ihr Motto lautet: „Mehr Differenzierung – und zwar automatisch!“ Konkret wollen sie eine automatische Differenzierung von Löhnen und Zulagen auf Grundlage der zuvor genannten Gewinnmargen durchsetzen.
Bislang mussten sich Unternehmen, die von den tarifvertraglichen Regelungen abweichen wollten, an die IG Metall wenden und eine entsprechende Sondervereinbarung mit der Gewerkschaft aushandeln. Soweit sich aus dem Angebot erkennen lässt, wollen die Bosse künftig auf solche zusätzlichen Verhandlungen verzichten und durch automatisierte Differenzierungsmechanismen nach Belieben über Abweichungen und Kürzungen entscheiden können.
Die Gewerkschaften sind gerade deshalb entstanden, weil Maßnahmen notwendig waren, um den Wettbewerb unter den Lohnabhängigen einzudämmen. Ihre Aufgabe besteht darin, die von den Metallunternehmern geforderte „Differenzierung“ zu verhindern, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Lohnabhängigen zu verbessern.
Deshalb darf keinem Vorschlag zugestimmt werden, der unter dem Deckmantel der „Differenzierung“ die Konkurrenz unter den Kollegen verschärft!
Krankheitskosten müssen gesenkt werden!
Auch die Krankenstände stehen auf der Agenda der Kapitalseite. Sie will eine tarifvertragliche Vereinbarung über „Krankenstände und Maßnahmen zur Senkung der Krankheitskosten“ erreichen.
Die Forderung, über Maßnahmen zur Verringerung der Krankenstände zu verhandeln, ist grundsätzlich ein Thema, mit dem sich auch die Gewerkschaft auseinandersetzen sollte. In den Fabriken der Metall- und Elektroindustrie gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen gesundheitsgerechter zu gestalten. Im Mittelpunkt müssen dabei vor allem Maßnahmen stehen, die jene Arbeitsbedingungen beseitigen, durch die Kollegen krank werden.
Ein solches Vorhaben sollte allerdings nicht im Rahmen der laufenden Lohnverhandlungen behandelt werden, sondern Gegenstand gesonderter Tarifverhandlungen sein. Die Tarifkommissionen könnten eigens dafür Arbeitsgruppen einsetzen, Informationen und Forderungen aus den Betrieben zusammentragen und innerhalb einer festgelegten Frist einen entsprechenden Tarifvertrag aushandeln.
An dieser Stelle muss jedoch eines klargestellt werden: Wenn von „Krankheitskosten“ die Rede ist, denken alle zunächst an die Kosten der Unternehmen. Dabei wird übersehen, dass die Beschäftigten selbst einen erheblichen Teil der finanziellen Belastungen tragen.
Diese reichen von Zuzahlungen für Medikamente über Lohnausfälle, wenn die eigenen Kinder krank sind, bis hin zum Krankengeld, das nur etwa 70 Prozent des Bruttoverdienstes beträgt. All das belastet das ohnehin knappe Budget der Beschäftigten. Bei längerer Krankheit kann sich sogar die Steuerklasse ändern. Mit anderen Worten: Als wäre es nicht schon belastend genug, krank zu sein und weniger Geld zu erhalten, müssen Betroffene unter Umständen auch noch höhere Lohnsteuerabzüge hinnehmen.
Auch diese finanziellen Belastungen der Beschäftigten müssen in einem solchen Tarifvertrag berücksichtigt und geregelt werden.
Einsatz künstlicher Intelligenz und „betriebliches Instrument“
Die Kapitalseite fordert außerdem eine tarifvertragliche Verpflichtung, Verhandlungen über den „Einsatz künstlicher Intelligenz“ aufzunehmen. Auch diese Forderung muss aus Sicht der Beschäftigten bewertet werden.
Insbesondere die Erfahrungen aus den 1970er- und 1980er-Jahren, als die Rationalisierung der Produktion erhebliche Veränderungen mit sich brachte, müssen berücksichtigt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz künstlicher Intelligenz, sondern für sämtliche Bereiche, in denen neue Technologien eingeführt werden. Auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Entwicklungen, die sich zulasten der Arbeiter auswirken, müssen durch geeignete Maßnahmen begrenzt werden.
Die Einführung künstlicher Intelligenz und anderer neuer Technologien in Produktionsprozesse und Wertschöpfungsketten sollte jedoch nicht zum Gegenstand der laufenden Lohnverhandlungen gemacht werden. Diese Fragen müssen gesondert behandelt werden.
Darüber hinaus wollen die Metallunternehmer ein sogenanntes „betriebliches Instrument“ einführen, das dazu dienen soll, „Kosten zu senken und gleichzeitig Investitionen, Innovationen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern“.
Hinter dieser scheinbar harmlosen Formulierung verbirgt sich eine Falle für die Beschäftigten. Tatsächlich zielt dieses Instrument darauf ab, den Wettbewerb sowohl zwischen den Kollegen innerhalb eines Werks als auch zwischen verschiedenen Standorten desselben Konzerns zu verschärfen.
Ein vergleichbarer Mechanismus ist bei Konzernen wie VW, Mercedes, Bosch und Siemens bereits zu beobachten: Die Produktion wird jeweils dorthin verlagert, wo günstiger produziert werden kann und höhere Gewinnmargen erzielt werden. Die Beschäftigten werden gegeneinander ausgespielt, während die Bosse ihre Kosten auf Kosten der Belegschaften senken.
Die Antwort darauf: Streik!
Die Dreistigkeit des Kapitals nimmt seit Jahren stetig zu. Während der Tarifverhandlungen im Jahr 2024 drohte der VW-Konzern mit 30.000 Entlassungen und der Schließung von vier Werken. Lufthansa schloss während laufender Tarifverhandlungen ihre Tochtergesellschaft CityLine. Der Aufsichtsrat von Mercedes forderte eine Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden und eine Senkung der Krankenstände. Zuletzt machte VW mit der Kündigung von zehn Tarifverträgen erneut deutlich, welchen Stellenwert die sogenannte „Sozialpartnerschaft“ für den Konzern tatsächlich hat.
Dass die Metallunternehmer nun mit einem derart unverschämten Angebot in die Tarifverhandlungen gehen, zeigt, dass sie ihren Kurs fortsetzen wollen.
Die Antwort auf dieses Angebot muss daher eindeutig sein: flächendeckende, entschlossene Warnstreiks und parallel dazu eine Urabstimmung über einen unbefristeten Streik!
Jedes noch so geringe Zögern gegenüber dem Kapital ebnet den Weg für eine weitere Aushöhlung jener Rechte, die die Arbeiterklasse in jahrzehntelangen Kämpfen errungen hat.
Deshalb dürfen auch Parolen, wie sie die IG-Metall-Führung in den vergangenen Wochen verbreitet hat – etwa „Aufwärtsdifferenzierung“ oder „Gewinnbringende Unternehmen sollen Bonuszahlungen leisten“ –, in diesen Tarifverhandlungen keine Rolle spielen. Es muss klar benannt werden, dass die Kapitalseite ihr Angebot und ihre Forderungen gerade auf Grundlage solcher Vorstellungen formuliert.
Die Beschäftigten dürfen sich nicht mit leeren Versprechungen abspeisen lassen. Sie brauchen eine deutliche Lohnerhöhung, die ihre Kaufkraft sichert, und einen Tarifabschluss, der ihre Arbeits- und Lebensbedingungen tatsächlich verbessert. Dafür ist entschlossener gemeinsamer Widerstand notwendig.
Die Antwort kann nur lauten: STREIK!




