Wahlen gewonnen – und nun?
Die Linke ging mit 25,7 % der Stimmen als klare Gewinnerin aus den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus hervor. Sie fokussierte sich im Wahlkampf auf bezahlbares Wohnen, griff damit eine zentrale Not der Berliner Bevölkerung auf und schürte so Hoffnung auf Veränderung. Zudem solidarisierte sich die Neuköllner Linke um Ferat Koçak mit der dort stark vertretenen Palästinabewegung und positionierte sich klar gegen den Genozid in Palästina, entgegen den Anfeindungen aus den eigenen Reihen und den regelmäßigen Hetzkampagnen der anderen bürgerlichen Parteien und Medien: Für viele Wählerinnen und Wähler ein weiterer Hoffnungsschimmer innerhalb der bürgerlichen Demokratie.
Dieser Hoffnung dürfte allerdings schon vor den Koalitionsverhandlungen eine herbe Enttäuschung gefolgt sein. Die um die Palästinasolidarität konstruierte Hetzkampagne erfüllte ihren Zweck als zentraler Hebel, um Druck auf die Linke im Zuge der Regierungsbildung auszuüben und sie in letzter Konsequenz in der Wohnungsfrage und hinsichtlich ihrer Forderungen zur bürokratischen Schwächung von Polizei und Verfassungsschutz weiter zu mäßigen. Im Gleichschritt mit der prompten Drohung eines Gesetzes gegen die Enteignung von Wohnungsgesellschaften und dem Aufschrei der Landesregierungen von Bayern und Hessen, Berlin aus dem Länderfinanzausgleich ausschließen zu wollen, offenbart sich der enorme Druck, den die herrschende Klasse ausübt, um letzte Spielräume für minimale Verbesserungen unserer Lebensbedingungen zu schließen. Im Sondierungspapier von Linke, Grüne und SPD zeigt sich ein erstes Ergebnis dieses Kräfteringens.
Für ein bezahlbares Berlin?
Dem Berliner Volksentscheid von 2021 entsprechend, forderte die Linke die Enteignung von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen, 240.000 insgesamt. Ergebnis der Sondierungsgespräche ist die weitere Aufweichung der ohnehin ungenügenden Strategie zur Lösung der Wohnungsfrage: Es sollen nur noch Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen gegen Entschädigung enteignet werden, nur noch 160.000 insgesamt.
Dabei ist die sogenannte Vergesellschaftung ein Rückkauf eines großen Teils jener Wohnungen, die 2004 unter der rot-roten Regierung privatisiert wurden. Auch die Höhe für die Entschädigung der Immobilienkonzerne ist noch offen.Derweil plant das Bundesinnenministerium unter Dobrindt ein „Anti-Enteignungsgesetz“, dass den politischen Druck auf die Linken-Führung um Eralp nochmal erhöhen dürfte. Auch die geplante Entschädigungszahlung von 16 Milliarden Euro, die unter dem Verkehrswert der vergesellschafteten Immobilien liegen würde, müsse nach Dobrindt und Co. auf den vollständigen Verkehrswert aufgestockt werden und unmittelbar in Geld erfolgen. Der Gesetzesentwurf zur Vergesellschaftung dafür kommt zudem erst 2028 und tritt frühestens 2029 in Kraft.
Während die vorgesehene Zeitspanne den Konzernen die Möglichkeit bietet, durch Abstoßen oder Umverteilen ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, muss das Vorhaben den Berlinerinnen und Berliner selbst bei tatsächlicher Umsetzung wie ein Scherz erscheinen. Nicht nur sind es deutlich weniger Wohnungen als per Volksentscheid beschlossen, sondern auch die Frage der Bezahlbarkeit lässt die Linke fallen. Beschlossen wird lediglich, dass die Miete durch die Eigentumsübertragung nicht steigen wird. Bezahlbarkeit soll durch eine Mietenaufsicht und 100.000 Neubauwohnungen sichergestellt werden, wie ist unklar, denn gerade einmal die Hälfte soll landeseigen oder gemeinwohlorientiert sein. Dabei stehen schon jetzt 1,1 Mio. Sozialwohnungsberechtigte nur noch knapp 86.000 Sozialwohnungen gegenüber, während täglich 12 weitere aus der Sozialbindung fallen. Die erhoffte Lösung der Wohnungsfrage wird durch eine Regierungsbeteiligung der Linken also nicht kommen.
Gegen Repression?
Die Linke unterschrieb schon vor Beginn der Sondierungsgespräche eine an die IHRA-Definition von Antisemitismus angelehnte Erklärung mit Grüne und SPD, obwohl sie eigentlich die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus vertritt, mit der gleichzeitigen Forderung nach der Stärkung von Polizei und Verfassungsschutz. Vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die palästinasolidarische Bewegung, gerechtfertigt über die deutsche Staatsräson und auf Grundlage der IHRA-Definition, machte sich hier ein Widerspruch zwischen Parteispitze und -basis auf. Im Sondierungspapier zeigt sich eine weitere Entfremdung der Partei von ihrem Wahlprogramm und ihrer Basis.
IHRA vs. Jerusalemer Erklärung
Die Working Definition of Antisemitism der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von 2016 definiert Antisemitismus als eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass ausdrücken kann, und umfasst elf erläuternde Beispiele, von denen sich sieben auf den Staat Israel beziehen. Im Gegensatz dazu wurde die Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA) aus dem Jahr 2021 von über 350 internationalen Institutionen und Forschenden als Alternative zur IHRA-Definition entwickelt, um eine präzisere Abgrenzung zwischen Antisemitismus und legitimer Israelkritik zu ermöglichen.
Der Völkermord in Palästina wird genauso wenig erwähnt, wie bisherige Forderungen nach Abrüstung und Zivilklauseln. Dafür werden die Repressionsinstrumente gegen die Bevölkerung gestrafft. Entgegen der ursprünglichen Forderung der Linken nach einem Aufrüstungsstop der Polizei und Stellenabbau, soll jetzt “unsere bürgernahe Polizei […] im Kiez zuhause sein”. Bei “andauernder Ausbildungsoffensive” und unveränderter Personalstärke. Gleichzeitig soll der Verfassungsschutz wie gehabt erhalten bleiben. Dass eine stärkere Transparenz und parlamentarische Kontrolle umgesetzt werden sollen, entlarvt sich ohne konkret benannte Mechanismen als Floskel. Unter dem Druck der herrschenden Klasse gibt die Linke also jeglichen Antimilitarismus auf.
Es beweist sich so schon vor den Koalitionsverhandlungen, dass eine Regierungsbeteiligung mit einer Entfremdung der Partei von ihrer Wählerschaft einhergeht und eine oppositionelle Position als Regierungspartei eine Sache der Unmöglichkeit ist. Der Ernüchterung gegenüber dem Handlungsspielraum der Linken darf jetzt allerdings keine Resignation, sondern muss der Schluss folgen, dass eine über die Wahlen hinausreichende Organisierung notwendig ist, um die herrschende Klasse in Bedrängnis zu bringen.




