Flächendeckend wurden falsche Berechnungsgrundlagen oder Prozentsätze für das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B) verwendet – scheinbar willkürlich. Den rund 6.500 jungen Menschen fehlen dadurch Beträge im ein- bis dreistelligen Bereich. Betroffen sind dabei nicht nur Auszubildende und Dual Studierende der Siemens AG, sondern scheinbar auch der Siemens Energy AG und der Siemens Mobility GmbH.
Jährlich wird in der Metall- und Elektroindustrie das sogenannte tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) an Beschäftigte ausgezahlt. Dabei wird in den Flächentarifverträgen der IG Metall zwischen T-ZUG A und T-ZUG B unterschieden. Bei Auszubildenden und Dual Studierenden entspricht die Höhe des T-ZUG B im Jahr 2026 26,5 % der tariflichen Ausbildungsvergütung. 2025 waren es noch 18,5 %. Die Erhöhung um acht Prozentpunkte geht auf den Erfolg der Tarifrunde 2024 zurück. Ausgezahlt werden das T-ZUG A im Juli und das T-ZUG B im Februar.
Aufgefallen ist dies durch junge Beschäftigte, die ihre Abrechnungen miteinander verglichen und sich die Differenzen nicht erklären konnten. Nur durch das Engagement der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) konnte die Konzernleitung dazu bewegt werden, die Fehler zu korrigieren.
Dabei war der Zeitkorridor äußerst knapp: Fehlende Gehaltszahlungen können nach Tarifvertrag nur drei Monate lang geltend gemacht werden. Doch auch die neuen Auszahlungen sind bei vielen Betroffenen erneut fehlerhaft. Die Intransparenz der Abrechnungen erschwert zusätzlich die Ermittlung, wie viele Auszubildende und Dual Studierende noch immer nicht ihre volle Zusatzzahlung erhalten haben.
Bei der Prüfung weiterer Abrechnungen wurde entdeckt, dass auch die Auszahlungen im Jahr 2025 falsch waren, möglicherweise sogar schon in den Jahren zuvor. Bei der Menge an Betroffenen und den durchschnittlich fehlenden 50 bis 100 Euro wird schnell deutlich, dass Siemens auf Kosten junger Beschäftigter mehrere Hunderttausend Euro eingespart haben könnte. Zu Rückzahlungen für Beiträge, die bereits vor 2026 fehlen, scheint der Großkonzern bislang keine klare Rückmeldung zu geben.
Um über die eigenen Rechte informiert zu sein und zu verstehen, wie man kollektiv vorgehen kann, fand am 13.05.26 eine digitale Infoveranstaltung mit der IG Metall statt.
Der Großteil der betroffenen Auszubildenden und Dual Studierenden ist bereit, aktiv die fehlende Vergütung einzufordern und gemeinsam für eine vollständige Auszahlung des ihnen zustehenden tariflichen Zusatzgeldes einzustehen. Allerdings bedarf das einer starken Organisierung.
Der Fall zeigt außerdem, wie wichtig starke Interessenvertretungen wie die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Gewerkschaften sind. Nur durch gemeinsames Organisieren können die Interessen junger Beschäftigter sichtbar gemacht und Verbesserungen erkämpft werden. Gerade junge Menschen in Ausbildung verfügen oft über wenig finanzielle Sicherheit und sind besonders auf ihr volles Entgelt angewiesen. Umso schwerer wiegt es, wenn sie dem beraubt werden.




